Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der 1929 errichtete Wasserturm auf dem Gelände der Kita am Wasserturm wird schon seit Jahrzehnten nicht mehr als Wasserturm genutzt. Er dient zurzeit auf Grund seiner erhöhten Lage und Höhe als Funkantennenmast. Im Erdgeschoss lagert die Kita Außenspielgeräte. Der Turm steht auf einem eigenen städtischen Flurstück als „Insel“ auf dem Kitagrundstück, gem. B-Plan als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die Außenspielflächen reichen direkt bis an den Turm heran. Zurzeit sind die Freiflächen um den Turm jedoch nicht mehr für die Kinder nutzbar und durch Bauzäune vom Freigelände abgetrennt. Grund sind herabfallende Betonteile von dem Betonkranz. Glücklicherweise wurde davon bisher kein Kind getroffen.
Das Bauamt hat den Turm von einem Tragwerksplaner unter Zuhilfenahme eines Hubsteigers begutachten lassen. Das Ergebnis mit Fotos ist der nichtöffentlichen Vorlage beigefügt.
Demnach ist die Standsicherheit des Turmes zwar noch nicht gefährdet, es sind jedoch sehr aufwändige Betonsanierungsarbeiten und Verblechungsarbeiten an dem Betonkranz erforderlich und das Außenmauerwerk muss nachgefugt werden. Auch im Inneren des Turmes müsste die Treppe erneuert werden, um unserer Verkehrssicherheitspflicht für die Wartung der Funkantennen gerecht zu werden. Von innen sind Risse im Mauerwerk zu erkennen, die saniert werden müssten.
Die Sanierungskosten hat das Bauamt noch nicht ermittelt, es ist jedoch incl. Gerüstbauarbeiten und Innentreppe von mind. 130.000 € auszugehen, da es sich um sehr viel Handarbeit handelt. Danach wäre der Turm weiterhin zu unterhalten und nach ca. 30 Jahren wieder zu sanieren. Dieser Aufwand würde sich nur für eine sinnvolle städtische Nutzung des Turmes über die derzeitigen Nutzungen hinaus lohnen. Dies ist jedoch nicht erkennbar.
Die Abbruchkosten werden deutlich geringer sein und keine weiteren Unterhaltungskosten nach sich ziehen. Daher wird der Abbruch vorgeschlagen. Zur Versorgung des Stadtbereiches sollte dem Mobilfunkantennenbetreiber der Standort für die Errichtung eines Mastes angeboten werden. Für die Außenspielgeräte der Kita soll ein Schuppen gebaut werden. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss spricht sich für den Abbruch des Wasserturmes aus, da die ansonsten zwingend erforderliche Sanierung für die vorhandenen Nutzungen unwirtschaftlich ist. Für die Mobilfunkantennen ist dem Betreiber der Standort für die Errichtung eines Ersatzmastes anzubieten. Für die Spielgeräte des Kindergartens ist ein Schuppen als Ersatz zu errichten. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Stellungnahme des Tragwerksplaners, nicht öffentliche Anlage |
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