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Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöhtum
vermindertum
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge
gegenüberbisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge
1.832.400 €
3.788.700 €
50.342.900 €
48.386.600 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen
2.929.500 €
2.636.700 €
50.146.900 €
50.439.700 €
Jahresüberschuss
0 €
1.152.000 €
196.000 €
Jahresfehlbetrag
1.097.100 €
2.053.100 €
2.
im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:
1.323.200 €
3.761.500 €
49.045.100 EUR
46.606.800 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.880.500 €
46.454.500 EUR
46.698.300 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
6.288.900 €
24.128.800 €
17.839.900 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
894.700 €
7.165.300 €
27.143.700 €
20.873.100 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 21.355.000 €
auf 15.526.100 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 18.550.000 €
auf 44.206.700 €
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag nach Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
Beschluss:
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