Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Zuge der Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte mit Krippe soll der Bebauungsplan an den Bestand angepasst werden und die planungsrechtliche Grundlage für einen separaten Erweiterungsbau mit einem Betreuungsangebot für ca. 100 Kinder geschaffen werden. Hierzu erfolgt eine Vergrößerung der Gemeinbedarfsfläche und Übernahme der planerischen Festsetzungen ( II Vollgeschosse, GRZ 0,6 ). Des Weiteren wird das Baufenster erweitert.
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:
Entwurf der 1. Änd. B-Plan Nr. 90
Entwurf der Begründung zur 1. Änd. B-Plan Nr. 90
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