Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3411/25  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.09.2025 
Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2025 werden die Ursprungsansätze 2025 an die Entwicklung angepasst. Die Investitionsansätze wurden nach dem voraussichtlich zu erwartenden Mittelabfluss bis zum Jahresende bewertet und ggfs. (z.B. Verzögerungen) in das Folgejahr verlagert.

Die größeren Veränderungen werden im Vorbericht erläutert.

 

Am 30. Juli 2025 wurde vom Bürgermeister eine Haushaltssperre für die Aufwandsansätze erlassen. Mit Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltsatzung erlischt die Haushaltssperre. Sollte eine Verlängerung bis zum Jahresende gewünscht sein, wäre dies durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aus folgenden Gründen auf die Verlängerung der Haushaltssperre zu verzichten:

 

  1. die Haushaltssperre ist ein vorläufiges Instrument der Haushaltswirtschaft, bis über die Anpassung des Haushaltes entschieden wurde,
  2. sie hat den Zweck der temporären Sicherung und ersetzt nicht eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung,
  3. die Verlängerung der Haushaltssperre würde den neuen Haushaltsbeschluss faktisch außer Kraft setzen.

 

 Die dauerhafte Verbesserung der finanziellen Lage kann nur über ein Konsolidierungskonzept erfolgen.  


Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

1.832.400

3.788.700 

50.342.900 

48.386.600 

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.929.500 

2.636.700 

50.146.900 

50.439.700 

 

Jahresüberschuss

0 

1.152.000 

196.000  

0 

 

Jahresfehlbetrag

1.097.100 

0 

0 

2.053.100 

 

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

 

1.323.200 

 

3.761.500 

 

49.045.100  EUR

 

46.606.800 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

 

2.880.500 

 

2.636.700 

 

46.454.500  EUR

 

46.698.300 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

0 

 

6.288.900 

 

24.128.800 

 

17.839.900 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

894.700 

 

7.165.300 

 

27.143.700 

 

20.873.100 

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 21.355.000 

auf 15.526.100 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 18.550.000 

auf 44.206.700

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Bestandteilen und Anlagen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2025-1. Nachtragshaushalt (Entwurf) (2598 KB)