Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2025 werden die Ursprungsansätze 2025 an die Entwicklung angepasst. Die Investitionsansätze wurden nach dem voraussichtlich zu erwartenden Mittelabfluss bis zum Jahresende bewertet und ggfs. (z.B. Verzögerungen) in das Folgejahr verlagert. Die größeren Veränderungen werden im Vorbericht erläutert.
Am 30. Juli 2025 wurde vom Bürgermeister eine Haushaltssperre für die Aufwandsansätze erlassen. Mit Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltsatzung erlischt die Haushaltssperre. Sollte eine Verlängerung bis zum Jahresende gewünscht sein, wäre dies durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aus folgenden Gründen auf die Verlängerung der Haushaltssperre zu verzichten:
Die dauerhafte Verbesserung der finanziellen Lage kann nur über ein Konsolidierungskonzept erfolgen. Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2025 wird wie folgt beschlossen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Bestandteilen und Anlagen
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