Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit der Bauleitplanung möchte die Stadt Neustadt in Holstein die bestehende städtische Kindertagesstätte mit integrierter Krippe „Lübscher Mühlenberg“ im Bestand sichern und die Möglichkeit zur Erweiterung der Gemeinbedarfsflächen schaffen. Konkret ist die Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte mit integrierter Krippe (mit Kindern im Alter von 0 Jahren und 6 Monaten bis 6 Jahre und 11 Monate) um ein separates Gebäude mit einem Betreuungsangebot von zusätzlichen ca. 100 Kindern geplant. Durch den geplanten Erwerb des Grundstückes „Stralsunder Ring 2“ (Flurstück 526, Größe 1.006 m²) und den Neubau durch die Stadt Neustadt in Holstein können somit dringend benötigte Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Beschlussvorschlag:1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings (s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden: Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung der Kita Lübscher Mühlenberg geschaffen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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