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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3395/25 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings
hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Westphal, Petra

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel verweist inhaltlich auf seinen Bericht zum vorherigen Tagesordnungspunkt und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Diskussion:

Frau Giszas widerspricht der Darstellung des Herrn Heckel im Sachbericht zum vorherigen Tagesordnungspunkt, dass die Stadt das Erweiterungserfordernis der Kita zu spät erkannt habe. Der Kreis sei für die Bedarfsermittlung und -planung zuständig und sei frühzeitig durch die Verwaltung anhand städtischer Entwicklungsprognosen auf den Mehrbedarf hingewiesen worden. Frau Giszas führt weiter aus, dass es in ihren Augen nun auch aus finanzieller Sicht äußerst ärgerlich sei, dass die Verwaltung mit diesem Wissen jedoch die bestehende Kita ohne Erweiterungsmöglichkeiten durch ein zusätzliches Geschoss gebaut habe.

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Rings und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 26

Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.