1. Der Entwurfder 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Ringsund die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
17.07.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Der Entwurfder 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Ringsund die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
25.09.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Der Entwurfder 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.90 "Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich des Stralsunder Ringsund die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §3Abs.2BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangeüber die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach §3Abs.2Satz1BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 26
Ja-Stimmen: 26Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.