Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung derKita Lübscher Mühlenberg geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2Abs.1Satz2BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtungund Erörterung wird nach §13Abs.2Nr.1BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
25.09.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.90 „Erweiterung Kita Lübscher Mühlenberg" für das Gebiet östlich und südlich desStralsunder Rings(s. Geltungsbereich) soll im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGBaufgestelltwerden: Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung derKita Lübscher Mühlenberg geschaffen werden.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2Abs.1Satz2BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtungund Erörterung wird nach §13Abs.2Nr.1BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 26
Ja-Stimmen: 26Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.