-der im Jahr 2021 erhaltenen Bundeszuweisung für die Realisierung einer „Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 91.352,00 €
und
-der 2022 erhaltenen Landeszuweisung für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 137.471,78 €
im Jahr 2022 in die allgemeine Rücklage der Stadtwerke wird genehmigt.
24.04.2024 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Einlage
-der im Jahr 2021 erhaltenen Bundeszuweisung für die Realisierung einer „Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 91.352,00€
und
-der 2022 erhaltenen Landeszuweisung für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 137.471,78 €
im Jahr 2022 in die allgemeine Rücklage der Stadtwerke wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
25.04.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einlage
-der im Jahr 2021 erhaltenen Bundeszuweisung für die Realisierung einer „Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 91.352,00€
und
-der 2022 erhaltenen Landeszuweisung für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 137.471,78 €
im Jahr 2022 in die allgemeine Rücklage der Stadtwerke wird genehmigt.