Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann leitet gemäß Vorlage zum Tagesordnungspunkt ein.
Herr Klemp verdeutlicht ausführlich den Standpunkt der BGN-Fraktion, dass sich die im integrativen Klimaschutzkonzept festgesetzten Maßnahmen, die sich aus der dortigen Potentialanalyse ergeben, fast ausschließlich als Aufgaben für die Stadtwerke, für den Planungsbereich und den Umweltbereich des Stadtbauamtes darstellen oder aber durch private Haushalte und Gewerbetreibende zu realisieren seien. Entsprechend seien die Verwaltungsteile auch bereits als verantwortliche Akteure in den Maßnahmenblättern zu den Handlungsfeldern des Konzeptes benannt. Auch das vorgesehene Monitoring und Controlling könne durch die Finanzabteilung der Stadt oder die Stadtwerke erfolgen, die mittlerweile Personal in ihrer Planung dafür vorsehen würden. Hierbei unterstütze das Nachhaltigkeitsmanagement auch bei der Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Aufgabenaufteilung auf damit etwa fünf Bereiche von Stadtwerke und Stadtverwaltung wäre durchaus ein Weg im Sinne einer schlanken und kostengünstigen Verwaltung beschreitbar. Die BGN stelle sich ausdrücklich nicht gegen den Klimaschutz oder das beschlossene Klimaschutzkonzept, sei aber der Meinung, dass man die Konzeptumsetzung anders und effektiver gestalten könne.
Bürgermeister Spieckermann verdeutlicht, dass die Stadtwerke beispielsweise als Auftragnehmer in Verantwortung der Stadt eine Kälte- und Wärmeplanung umsetzen würden, wobei erste Ergebnisse demnächst vorgestellt werden sollten. Es wären jedoch nur einzelne Quartiere realisierbar. Die Stadtwerke würden dann auch nur ihre Netze vermarkten. So bleibe der Bürger, wie in vielen anderen Bereichen, selbst in der Verantwortung. Und damit sei das Herantreten an die Bürgerinnen und Bürger ein immens wichtiger Punkt, um die gesetzten Ziele der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Insgesamt könne für etwa 5 % der Emissionen die Stadt als verantwortlich gesehen werden, der Rest entfalle auf private Haushalte und Gewerbebetriebe. Es ergäben sich aus der Natur der Sache heraus zwar Einwirkungsmöglichkeiten über den Städteplanungs- und –entwicklungsbereich, dennoch würde auch dafür Manpower benötigt werden. Die beabsichtigte Verteilung der mit der Vorlage aufgezeigten Tätigkeitsfelder eines Klimaschutzmanagers werde zur Folge haben, dass in anderen Bereichen bisherige Aufgaben nicht oder später wahrgenommen würden. Man werde sich von der gewohnten Geschwindigkeit der Verwaltung verabschieden müssen, ohne dass die aufwändigen Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in einer angemessenen Detaillierung umgesetzt werden könnten.
Herr Vowe unterstützt für die CDU-Fraktion die von Herrn Klemp für die BGN-Fraktion vorgetragene Herangehensweise. Man sei sich bereits bei der ersten Beratung einig gewesen, dass die Stelle des Klimaschutzmanagers nicht erneut gebraucht werde und werde auch heute den Beschlussvorschlag der Vorlage nicht mittragen.
Herr Stein begrüßt für die Fraktion B‘90/GRÜNE, dass sich die Selbstverwaltung insgesamt mit dem Klimaschutzkonzept auseinandersetze. Der Bürgermeister habe jedoch mehrmals eindringlich auf die verschiedenen Problemstellungen bei Umverteilung der Aufgaben des Klimaschutzmanagers hingewiesen. Zahlreiche andere Kommunen würden die Koordinierungen und Umsetzungen durch angestellte Klimaschutzmanager realisieren. Vielerorts würden die Stellen sogar weiter ausgebaut. Die Verwaltung verdeutliche ganz klar, dass die Umsetzung so nicht mehr machbar sei, aber die Selbstverwaltung höre diese Warnung nicht. Er führt an, dass in verschiedenen Gemeinden die bei der Förderung verbleibenden Personalkosten, die hier kritisiert würden, mühelos dank eines Klimaschutzmanagers durch Einsparungen im eigenen Energiekostenbereich kompensiert würden. Alle anderen Kommunen im Umkreis hätten verstanden, dass eine 60-prozentig geförderte Klimaschutzstelle Konzepte besser umsetzen könne, als dass dieses durch Umverteilung der Aufgaben auf viele Bereiche zu erreichen wäre. Er spreche sich dafür aus, die erneute dreijährige Förderung in Anspruch zu nehmen und nach Ablauf dieser zweiten Förderperiode die Ergebnisse zu bewerten. Man könne dann zudem eruieren, an welchen Stellen Optimierungen in der Verwaltung und Anpassungen am Konzept nötig oder möglich seien, um gegebenenfalls auch die verbleibenden 40 % der Personalkosten zu egalisieren. Eine Umverteilung der Aufgaben, ohne dass Stunden an anderer Stelle aufzustocken seien, sei schlichtweg nicht möglich.
Frau Giszas erinnert, dass der Selbstverwaltung seit jeher vermittelt worden sei, dass die Nachbesetzung der Umweltabteilung des Stadtbauamtes mit einem Klimaschutzmanager erfolgen würde. Daneben sei das Nachhaltigkeitsmanagement beschlossen worden und mittlerweile eine ungeförderte Stabsstelle. Auch für das Klimaschutzmanagement sei nach Ablauf einer Förderung eine solche Entwicklung absehbar. Die SPD-Fraktion könne vielmehr Herrn Klemps Vortrag vollends folgen. Auch wäre es gegebenenfalls für den städtischen Haushalt nicht nachteilig, wenn das Verwaltungstempo reduziert werden würde; man überschlage sich mit Entscheidungen und komme verschiedentlich mit den Ausführungen der Beschlüsse nicht hinterher. Weitere Personalkosten könne sich die Stadt nicht leisten, eine Priorisierung der Aufgaben sei vielmehr als vorrangiges Ziel zu sehen.
Herr Albers zeigt sich zuversichtlich, dass mit Unterstützung bei der Wahrnehmung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und entsprechendem Abbau der Hemmnisse ein Klimaschutz weiterhin realisierbar sei. Ein Klimaschutzmanager werde hierbei jedoch weniger ausrichten können, als es die CO2-Bepreisung als marktbasiertes Instrument der Umweltpolitik als eigenverantwortlicher Anreiz bereits jetzt schaffe.
Herr Dr. Böckenhauer konstatiert, dass mit der tatsächlich verwaltungsseitig erfolgten Aussage, die Stelle der Umweltabteilung nach Erreichen der Regelaltersrente in die Stelle des Klimaschutzmanagers übergehen zu lassen, seinerzeit überhaupt erst die politische Ablehnung des Themas abgebaut worden sei. Er sehe durchaus, dass für die Koordinierung der anstehenden Maßnahmen, zur Vermittlung zwischen den Handelnden, für das Steuern und Monitoring eine Stelle benötigt werde, habe aber Zweifel, ob jemand als geeignete Person gefunden werden könne. Er sei der Meinung, dass die Funktion des Klimaschutzmanagers weniger beim Bauamt anzusiedeln sei, sondern vielmehr eine Stabsstelle unterhalb des Bürgermeisters sein müsse. Herr Klemp habe umfassend die Inhalte des städtischen Klimaschutzkonzeptes mit seinen Potentialanalysen und Handlungsfeldern dargelegt. Eine Umsetzung der beschlossenen Inhalte sei eigentlich alternativlos. Es stelle sich nur die Frage, wie schnell und professionell diese Umsetzung erfolgen könne und müsse. Seiner Ansicht nach sei die derzeitige Diskussion erst nach Ablauf der weiteren Förderung in drei Jahren zu führen; mit dem jetzt bereits angestrebten Wegfall der Wiederbesetzung der Stelle werde man sich ins eigene Fleisch schneiden.
Frau Koop zeigt auf, dass es nicht funktioniere, ausschließlich auf gesellschaftliche Eigenverantwortung zu setzen. Man müsse dazu vielmehr auch vielzählige, notwendige Strukturen schaffen. Die Stadt Neustadt in Holstein trat noch im Jahre 2021 einstimmig der Musterresolution Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene bei, die zu einem großen Teil Klimaschutz beinhalte. In diesem Bereich habe die Stadt nur wenig vorzuweisen gehabt. Man brauche schlichtweg einen in der Agenda und auch im Klimaschutzkonzept verankerten Klimaschutzmanager für die Umsetzungen. Anderenfalls müsse man bescheinigen, dass die Bemühungen um die Fortführung der Agenda zu gut einem Drittel einfach wegfallen würden.
Nach weiteren Wortmeldungen der Herren Stein, Gerthenrich und Vowe lässt der Vorsitzende nach Vorlage abstimmen.
Beschluss: Der Umsetzung der Maßnahme 6.5. (Verstetigung des Klimaschutzmanagements für 3 Jahre ab 01.07.24 und Controlling-Konzept) des am 23.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes wird zugestimmt. Sobald die Förderzusage für das Anschlussvorhaben vorliegt, soll die Stelle ausgeschrieben und besetzt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
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