Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.23 wurde beschlossen, dass sämtliche Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern des integrierten Klimaschutzkonzeptes ergeben, vor ihrer Umsetzung als Beschlussvorschlag dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und durch diesen zu beschließen oder abzulehnen sind. Dieser Beschluss umfasst auch die Maßnahme Verstetigung der Stelle und übertrug die Entscheidung auf den für Personalangelegenheiten zuständigen Hauptausschuss.
Am 21.02.24 wurde im Hauptausschuss beschlossen, bezugnehmend zur Maßnahme 6.5 (Verstetigung des Klimaschutzmanagements und des Controlling-Konzeptes) den Bürgermeister zu beauftragen, eine erneute Vorlage für weitere Beratungen in die Fraktionen zu geben. Dabei sollte die Möglichkeit der Zusammenlegung von Personalstellen zur Ressourceneinsparung geprüft und die zu erwartenden Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements dargelegt werden. Die Ergebnisse der internen Prüfung wurden den Fraktionsvorsitzenden am 28.03.24 mitgeteilt.
Demnach empfiehlt die Verwaltung die im Bauamt verankerte Stelle in der Abteilung Stadtgrün und Umwelt nicht mit dem Klimaschutzmanagement zusammenzulegen. Eine Förderung könnte bei einer Stellenzusammenlegung nicht in Anspruch genommen werden. Zudem ist die Stelle des Beauftragten für Umweltschutz, Park- und Grünanlagen nur in einer Vollzeitstelle zu erledigen. Beigefügte Übersicht zeigt die geforderten Aufgaben, wobei sich etliche gesetzliche Pflichten im Tätigkeitskatalog wiederfinden. Bei einer Zusammenlegung der Stellen, können die teil-freiwilligen Aufgaben im Bauamt nicht mehr erbracht werden. Die Stelle in der Abteilung Stadtgrün und Umwelt sollte möglichst mit einem Landschaftsplaner oder Umweltingenieur besetzt werden.
Der hingegen zu erwartende Aufgabebereich eines Klimaschutzmanagements im Rahmen der Anschlussförderung ist im weiteren beigefügten Dokument dargestellt und umfasst sowohl die Förderrichtlinien, als auch Erfahrungswerte bzgl. der spezifischen Tätigkeiten aus anderen Kommunen in Schleswig-Holstein.
Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des geförderten Anschlussvorhabens vom 01.07.2024 bis 30.06.2027 durch den Projektträger, ist der politischen Beschuss zur Umsetzung der Maßnahme 6.5. Beschlussvorschlag:Der Umsetzung der Maßnahme 6.5. (Verstetigung des Klimaschutzmanagements für 3 Jahre ab 01.07.24 und Controlling-Konzept) des am 23.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes wird zugestimmt. Sobald die Förderzusage für das Anschlussvorhaben vorliegt, soll die Stelle ausgeschrieben und besetzt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Tätigkeitskatalog Abteilung Stadtgrün und Umwelt Förderrichtlinien und Aufgabenbereich klimaschutzmanagement Maßnahme Verstetigung der Stelle Klimaschutz
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