Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3198/24  

 
 
Betreff: Förderung eines Klimaschutzmanagements im Anschlussvorhaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:Nachhaltigkeitsmanagement Bearbeiter/-in: Koop, Lina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
24.04.2024 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Sachverhalt:

In der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.23 wurde beschlossen, dass sämtliche Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern des integrierten Klimaschutzkonzeptes ergeben, vor ihrer Umsetzung als Beschlussvorschlag dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und durch diesen zu beschließen oder abzulehnen sind. Dieser Beschluss umfasst auch die Maßnahme Verstetigung der Stelle und übertrug die Entscheidung auf den für Personalangelegenheiten zuständigen Hauptausschuss.

 

Am 21.02.24 wurde im Hauptausschuss beschlossen, bezugnehmend zur Maßnahme 6.5 (Verstetigung des Klimaschutzmanagements und des Controlling-Konzeptes) denrgermeister zu beauftragen, eine erneute Vorlage für weitere Beratungen in die Fraktionen zu geben.

Dabei sollte die glichkeit der Zusammenlegung von Personalstellen zur Ressourceneinsparung geprüft und die zu erwartenden Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements dargelegt werden. Die Ergebnisse der internen Prüfung wurden den Fraktionsvorsitzenden am 28.03.24 mitgeteilt.

 

Demnach empfiehlt die Verwaltung die im Bauamt verankerte Stelle in der Abteilung Stadtgrün und Umwelt nicht mit dem Klimaschutzmanagement zusammenzulegen. Eine Förderung könnte bei einer Stellenzusammenlegung nicht in Anspruch genommen werden. Zudem ist die Stelle des Beauftragten für Umweltschutz, Park- und Grünanlagen nur in einer Vollzeitstelle zu erledigen. Beigefügte Übersicht zeigt die geforderten Aufgaben, wobei sich etliche gesetzliche Pflichten im tigkeitskatalog wiederfinden. Bei einer Zusammenlegung der Stellen, können die teil-freiwilligen Aufgaben im Bauamt nicht mehr erbracht werden. Die Stelle in der Abteilung Stadtgrün und Umwelt sollte möglichst mit einem Landschaftsplaner oder Umweltingenieur besetzt werden.

 

Der hingegen zu erwartende Aufgabebereich eines Klimaschutzmanagements im Rahmen der Anschlussförderung ist im weiteren beigefügten Dokument dargestellt und umfasst sowohl die Förderrichtlinien, als auch Erfahrungswerte bzgl. der spezifischen Tätigkeiten aus anderen Kommunen in Schleswig-Holstein.

 

Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung des geförderten Anschlussvorhabens vom 01.07.2024 bis 30.06.2027 durch den Projektträger, ist der politischen Beschuss zur Umsetzung der Maßnahme 6.5. 


Beschlussvorschlag:

Der Umsetzung der Maßnahme 6.5. (Verstetigung des Klimaschutzmanagements für 3 Jahre ab 01.07.24 und Controlling-Konzept) des am 23.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzeptes wird zugestimmt.

Sobald die Förderzusage für das Anschlussvorhaben vorliegt, soll die Stelle ausgeschrieben und besetzt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

109.944 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

X

X

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X

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X

 

 

 

 

 

X

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

tigkeitskatalog Abteilung Stadtgrün und Umwelt

rderrichtlinien und Aufgabenbereich klimaschutzmanagement

Maßnahme Verstetigung der Stelle Klimaschutz

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tätigkeitskatalog Abteilung Stadtgrün und Umwelt (196 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Förderrichtlinie und Aufgabenbereich Klimaschutzmanagement (448 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Maßnahme Verstetigung der Stelle Klimaschutz (459 KB)