Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit Zuwendungsbescheid vom 11. Dezember 2020 hat die Stadt Neustadt in Holstein eine Zuweisung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative für das Projekt „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von insgesamt EUR 91.352,00 erhalten. Diese Zuschüsse wurden in 2021 an die Stadtwerke Neustadt in Holstein weitergeleitet und sind dort im Jahr 2022 in den Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ eingestellt worden.
Mit Zuwendungsbescheid vom 25. März 2021 hat die Stadt Neustadt in Holstein eine Zuweisung aus dem Landesprogramm Wirtschaft (2014-2020) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von insgesamt EUR 137.471,78 erhalten. Diese Zuschüsse wurden in 2022 an die Stadtwerke Neustadt in Holstein weitergeleitet und sind dort in den Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ eingestellt worden.
Einlagen in die allgemeine Rücklage bedürfen (bis einschl. 2022) der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der Vorbereitung des Jahresabschlusses 2023 ist aufgefallen, dass dies bisher nicht erfolgt ist. Beschlussvorschlag:Die Einlage
- der im Jahr 2021 erhaltenen Bundeszuweisung für die Realisierung einer „Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 91.352,00 € und - der 2022 erhaltenen Landeszuweisung für das Projekt „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 137.471,78 €
im Jahr 2022 in die allgemeine Rücklage der Stadtwerke wird genehmigt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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