Beschluss:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, der Ausschuss für Tourismus möge beschließen, dass für öffentliche Veranstaltungen der Stadt Neustadt in Holstein folgendes gilt:
Stände, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, sind grundsätzlich mit Mehrweggeschirr- bzw. Besteck zu betreiben.
Ausgenommen sind davon Papier, Pappe sowie zum Verzehr geeignete Materialien. Weitere Ausnahmen kann die Stadt Neustadt in Holstein zulassen, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasseranschluss) die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung möglich macht.
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