Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 17. März 2020 wurde u.a. das Reisen aus touristischem Anlass untersagt. Dadurch war im April 2020 die Nutzung von Zweitwohnungen, Campingstell- und Wasserliegeplätzen nicht möglich. Seit dem 04. Mai 2020 sind die angepassten Regelungen der genannten Landesverordnung gültig, die den Saisontourismusbeitragspflichtigen die Nutzung ihrer touristischen Unterkünfte wieder erlaubt.
Die Fiktion bei der Bemessung des Saisontourismusbeitrages ist, dass der Gast angenommene 28 Tage in der Saison hier verbringt. Satzungsgemäß beträgt die Saisonzeit jährlich acht Kalendermonate.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Situation im April ein rechtlich erheblicher Umstand eingetreten ist, der die satzungsmäßige Fiktion im laufenden Jahr beeinflusst. Der Umstand, dass es sich beim April um einen Vorsaisonmonat handelt, dürfte unerheblich sein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abgabe um ein Achtel (für einen von acht Saisonmonaten) zu reduzieren. Dies ergäbe rechnerisch folgendes Bild:
Zur Frage, ob und inwieweit von der Gemeinde nicht zu vertretende „Saisonverkürzungen“ zu berücksichtigen sind, gibt es derzeit keine Rechtsprechung.
Der Tourismusbeitrag für Übernachtungs- und Tagesgäste bleibt unberührt, da die Abgabepflicht erst mit Beginn des Aufenthalts im Erhebungsgebiet entsteht. Die Lockerungen für diese Beitragspflicht wird mit der nächsten Phase des Re-Starts des Tourismus ab dem 18.05.2020 erwartet.
Beschlussvorschlag:Aufgrund des Reiseverbots durch die Corona-Pandemie erfolgt ein Teilerlass um 1/8 des Saisontourismusbeitrags. Der Saisonbeitrag einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird von 70,00 € je Person auf 61,25 € je Person reduziert. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||