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Vorlage - VO/2430/20  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Heß, Vera  12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Vorberatung
26.05.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Durch die Auswirkungen der neuartigen SARS-Cov-2-Pandemie auf die Tourismusbranche sowie Veränderungen bei den Investitionsmaßnahmen wird ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 notwendig.

 

Folgende Investitionsmaßnahmen mit einer Veränderung >5 T€ wurden eingeplant:

  • Die Senkung der Investition Besucherlenkungssystem je Ortsteil um 5 T€, da die Ausschreibungsergebnisse für die Schildersysteme günstiger ausfielen als ursprünglich geplant;
  • Die Erhöhung der Investition „Herstellung barrierefreier Strandzugänge Am hohen Ufer“ um 25 T€ gemäß Beschluss VO 2362/20;
  • Die Verschiebung der Investition Versetzung Kiosk Parkgolfanlage (20 T€) und Aufnahme der Investition im folgenden Wirtschaftsplan 2021.

 

Die Veränderungen im Erfolgsplan sind, sofern nicht anderweitig erläutert, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bedingt. Da zwar seitens der Landesregierung erste Lockerungen für die Tourismusbranche ab dem 18.05.2020 in Aussicht gestellt wurden, eine Belebung des Tourismus aufgrund der kurzfristigen Veränderungen hinsichtlich des Verlaufs der Corona-Pandemie nicht verlässlich abgeschätzt werden kann, wird im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 eine Belebung des Tourismus ab Juli 2020 angenommen. Die Normalisierung des Binnentourismus wird entsprechend der Szenarien des Kompetenzzentrum Tourismus frühestens ab Ende des aktuellen Wirtschaftsjahres erwartet.

 

Folgende Maßnahmen im Erfolgsplan mit einer Veränderung >5 T€ wurden eingeplant:

  • Tourismusbeitragserlöse: Der Teilerlass des Saisontourismusbeitrags gemäß Vorlage VO 2427/20 um 43 T€ sowie die Einnahmeausfälle des Tages- und Übernachtungstourismusbeitrags für die Monate April bis Juni von ~ 200 T€ führen zu einer Senkung der geplanten Erlöse von 1.314 T€ auf 1.071 T€.
  • Mieten und Pachten: Die Umsatzerlöse werden um ca. 26 T€ sinken, da die umsatzbezogenen Pachteinnahmen im ersten Halbjahr 2020 entfallen.
  • Parkplatzgebühren: Durch die Einschränkungen im Bereich Tagestourismus und der Schließung der gastronomischen Betriebe und des Einzelhandels werden im Zeitraum März bis Juni 2020 Einbußen i.H.v. 29 T€ erwartet.
  • Parkgolf: Durch die spätere Inbetriebnahme der Parkgolfanlage und ein zu erwartendes, verhaltenes Besucheraufkommen durch die Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen wird der geplante Erlös um 10 T€ reduziert.
  • Fremdenverkehrsabgabe: Der Erlass der Fremdenverkehrsabgabe gemäß VO 2426/20 führt zu einer Minderung der Erlöse um 320 T€.

 

  • DLRG: Die Aufwendungen DLRG Personalkosten wurden vorerst um 5 T€ reduziert, da die Wachsaison erst ab Mitte Mai beginnt und in der Hauptsaison voraussichtlich nur die Hälfte des üblichen Personals aufgrund der Corona-bedingten Betriebsstätten-Verordnung den Wachdienst antreten darf.
  • Nahverkehr: Die Aufwendungen für den Nahverkehr werden um 10 T€ reduziert, da die Nutzung des ÖPNV durch Gäste im ersten Halbjahr kaum erfolgen wird und der Einsatz das HafenShuttles voraussichtlich reduziert werden muss.
  • Parkraumbewirtschaftung: Die Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung wurde auf Basis der GuV 2019 um T€ 12 erhöht.
  • Provisionen: Durch die Einnahmeausfälle des Tages- und Übernachtungstourismusbeitrags für die Monate April bis Juni entfällt die Aufwandsentschädigung für die Ausstellung der Meldescheine.
  • Personalaufwand: Durch personelle Veränderungen im Eigenbetrieb und die Besetzung der Stelle Nachhaltigkeitsmanagement zum 01.06.2020 sinkt der Personalaufwand um 51 T€.

 

Der Jahresverlust des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 steigt um 565 T€ auf 2.113.462 € und ist durch die Stadt Neustadt in Holstein auszugleichen.

 

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Beschlussvorschlag:

Dem 1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin wird zugestimmt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 2.113.462,-

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: 1.547.915 € über 8600.7150

 

nein:

Deckungsvorschlag: Erhöhung des Verlusts um 565.547 € über 8600.7150

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1.Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (360 KB)      
Stammbaum:
VO/2430/20   1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/2430/20-1   1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich