Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Heckel verliest den Antrag.
Herr Cremer wirft ein, dass dieser Beschluss doch bereits im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten gefasst worden sei. Herr Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass der Beschluss im AfgA sich lediglich auf die Ergänzung der Marktsatzung der Stadt beziehe.
Frau Giszas erklärt, dass man hier alle mit einbeziehen müsse. Es müsse auch für Bäckereien, Schlachtereien usw. gelten.
Frau Brunhöber schlägt vor, zunächst ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, da es sonst zu Wettbewerbsverzerrungen kommen würde. Man könne dieses Konzept der Nachhaltigkeitsmanagerin übertragen.
Herr Sebastian Schmidt ist ebenfalls dafür, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das habe aber in der Marktsatzung nichts zu suchen.
Herr Heckel führt aus, dass touristische Veranstaltungen wie z.B. der Zirkus in Rettin, nicht von der Marksatzung erfasst seien.
Herr Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass das EU-Parlament im März 2019 die „Einweg-Plastik-Richtlinie“ beschlossen habe, die innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sei. Der Antrag sei unschädlich, da auch Ausnahmen geregelt seien, wenn nicht alles sofort umgesetzt werden könne.
Der Ausschuss erzielt Einigkeit darüber, dem Antrag mit dem im AfgA beschlossenen Zusatz zuzustimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, der Ausschuss für Tourismus möge beschließen, dass für öffentliche Veranstaltungen der Stadt Neustadt in Holstein folgendes gilt: Stände, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, sind grundsätzlich mit Mehrweggeschirr- bzw. Besteck zu betreiben. Ausgenommen sind davon Papier, Pappe sowie zum Verzehr geeignete Materialien. Weitere Ausnahmen kann die Stadt Neustadt in Holstein zulassen, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasseranschluss) die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung möglich macht.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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