Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.
11.06.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot
Seite 1
27.06.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.