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Auszug - Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:39 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2224/19 Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Herr Kurz vom Büro Lärmkontor stellt sich und das Büro vor. Gemäß einer EU-Richtlinie sind die Lärmaktionspläne der Mitgliedsstaaten auf kommunaler Ebene alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Die WHO schätzt Lärm als das weltweit größte Umweltproblem ein. Bezogen auf Deutschland wird von 4.000 bis 5.000 Toten durch direkte oder indirekte Lärmauswirkungen ausgegangen. Die geltende Verordnung für die Lärmkartierung wurde bei der landesweiten Erstellung der Lärmkarten für Schleswig-Holstein angewandt. Für die Aufstellung und Überprüfung der Lärmaktionspläne sind die Kommunen zuständig. Da die Umsetzung und Überprüfung der Lärmaktionspläne in einigen Bundesländern sehr schleppend verläuft, ist bei der EU seit 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik anhängig.

Gemäß Anhang 5 der Umgebungslärm-Richtlinie ist ein standardisiertes Berechnungsverfahren zur Ermittlung der durch Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger anzuwenden. Berechnet wird der Lärm entlang von Straßen, die von mindestens 3 Mio. Fahrzeugen jährlich befahren werden. Im Fall von Neustadt in Holstein sind dies die Bundesautobahn A 1, die Bundesstraße 501 sowie die Landesstraße 309.

Im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 309 hat sich an den Zahlen der Betroffenen nicht viel geändert. Insgesamt sind 850 Menschen von Lärm betroffen, davon sind 140 Menschen durch Lärm hoch belastet. Zu erklären ist dieser Umstand vermutlich mit der etwas höheren Verkehrsmenge bei der letzten Zählung. Folgende Maßnahmen führen zu einer wirksamen Reduktion der Beeinträchtigungen durch Lärm:

 

  • Der Einsatz lärmarmer Reifen bewirkt eine Reduzierung von 5 dB
  • Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h  bringt 2 bis 3 dB Lärmreduzierung
  • Einbau moderner, lärmarmer Asphalte auch in Tempo-50-Bereichen
  • Förderung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr
  • Ein glatter Fahrbahnbelag aus Asphalt ist, verglichen mit Kopfsteinpflaster, um bis zu 10 dB leiser
  • Festlegung ruhiger Gebiete mit naturnaher Ausprägung (Rettiner Wiesen)

 

Der Lärmaktionsplan hat rechtlich keine verbindliche Wirkung. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr und die Untere Verkehrsbehörde des Kreises sollen lärmreduzierende Maßnahmen durchsetzen. Letztlich vertritt Herr Kurz die Auffassung, dass einerseits alle vom Lärm geplagt sind und andererseits auch Verursacher des Lärms sind.

 

Diskussion:

Herr Heckel möchte wissen, wann die letzte Verkehrszählung stattgefunden hat, auf deren Grundlage das LLUR die Zahl der Betroffenen errechnet.

Herr Kurz antwortet, dass die letzte Zählung 2015 durchgeführt wurde und dass die Zahl der Menschen, die einer sehr hohen Belastung durch Lärm ausgesetzt sind, zugenommen hat.

Herr Heckel führt aus, dass die Eutiner Straße bereits jetzt wegen des hohen Verkehrsaufkommens faktisch nur mit 30 km/h befahren werden kann.

Herr Albers fragt, ob eine Herabsetzung der Geschwindigkeit für LKW nachts einen positiven Effekt auf die Lärmentwicklung habe.

Diese Frage wird von Herrn Kurz bejaht.

Des Weiteren beklagt Herr Albers den schlechten Zustand des Radweges entlang des Rettiner Weges zwischen Sandberger Weg und Henningsoll.

Herr Rietschel antwortet, dass der Radweg ausgebaut werden soll, sobald der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Mittel bereitstelle.

Herr Struck bezweifelt, ob nächtlicher LKW-Verkehr als Lärmquelle in Neustadt in Holstein von Bedeutung ist.

Diese Frage wird von Herrn Heckel als Anwohner des Ostrings bejaht, und er berichtet, dass nächtlicher oder frühmorgendlicher Verkehrslärm durch Anlieferer von Famila und Aldi durchaus den Schlaf stören könne.

Herr Kurz ergänzt, dass er in der Lärmkartierung nachschauen wolle, wie viele LKW tatsächlich nachts durch Neustadt fahren.

Herr Dr. Pasenau spricht die vorgeschlagene Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in einem Teilbereich des Ostringes an.

Frau Weise entgegnet, dass erst wenn der Nördliche Lüb´sche Mühlenberg bebaut ist, das Ortsschild an den Beginn der Bebauung versetzt wird.

Herr Morgenroth fragt, ob Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen, wie beispielsweise die Dreifach-Verglasung von Fenstern, durch das Land bezahlt werden.

Herr Kurz antwortet, dass es seitens des Landes kein Programm zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen gebe. Er führt weiterhin aus, dass im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes erfolgen muss.

Daraufhin verliest Herr Heckel den folgenden Beschlussvorschlag: 

 

 

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Beschluss:  

Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Entwurfsfassung aufgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

 

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