Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Zusammenfassung
Nach Durchführung des zweistufigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs im Jahr 2017 für das Gebiet der Hafenwestseite und des Bahnhofsumfelds wurde der Siegerentwurf des Büros ELBBERG Stadtplanung in Arbeitsgemeinschaft mit TGP Landschaftsarchitekten und TMH Architekten als Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ in Neustadt i.H. weiterentwickelt. Beratend in Bezug auf verkehrsplanerische Aspekte wurde das Büro ARGUS hinzugezogen.
Der Rahmenplan konkretisiert die Ergebnisse des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Er ist die maßgebliche städtebauliche Entwicklungsvorgabe und Fördergrundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Hafenwestseite. Der Rahmenplan verdeutlicht die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen. Er dient dementsprechend als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung des Sanierungsgebietes „Hafenwestseite“ und löst somit die noch weniger konkreten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) aus dem Jahr 2014 ab.
Der Rahmenplan wird als städtebaulicher Entwicklungsrahmen beschlossen und ist bei der Aufstellung der nachfolgenden Bebauungspläne im Sanierungsgebiet zu berücksichtigen. Der Beschluss des Rahmenplanes ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Hafenwestseite. Danach kann die Bauleitplanung weiter vorangetrieben werden, städtebauliche Verträge mit Dritten vorbereitet und die Planung und Förderanträge für Einzelmaßnahmen erstellt werden.
Aufgabe des Rahmenplanes
Mit dem Rahmenplan wird ein städtebaulicher, gestalterischer und funktionaler Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Hafenwestseite und damit auch der Gesamtentwicklung Neustadt in Holstein vorgegeben. Insbesondere für die gewerblich genutzten Teile der Hafenwestseite wird durch die Rahmenplanung eine umfassende funktionale und städtebauliche Neuordnung konkretisiert und vorbereitet. Der Rahmenplan besteht aus zeichnerischen Darstellungen in Form von Konzeptplänen und einem Erläuterungstext. Er dient als Grundlage für die planerische und bauliche Umgestaltung der Hafenwestseite und des Bahnhofsumfelds und ist eine Vorstufe der verbindlichen Bauleitplanung. Er kann erste Vorgaben für nachfolgende Bebauungspläne treffen, in denen die Umsetzung der Entwicklungsziele rechtsverbindlich geregelt wird. Mit dem Rahmenplan soll den Bürgerinnen und Bürgern auf verständliche Weise veranschaulicht werden, welche Ziele auf welche Weise verfolgt werden.
Im Rahmen der Städtebauförderung dient der Rahmenplan als fachübergreifende, koordinierte und ausgewogene städtebauliche Planung zur einheitlichen Vorbereitung bzw. Konkretisierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Nach § 28 Satz 1 Nr. 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist dieser durch die Gemeindevertretung zu beschließen und der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme verbindlich zu Grunde zu legen. Der Rahmenplan dient dann als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln gemäß C 7 Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein von 2015. D.h. der zukünftige Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ ist an die Vorgaben des Rahmenplanes gebunden.
Ziele des Rahmenplanes
Der Rahmenplan konkretisiert die Ergebnisse des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Die Ziele, die aus der Aufgabenstellung des Wettbewerbes hervorgingen und die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, wurden daher erhalten und teilweise ebenfalls konkretisiert. Die übergeordnete Zielstellung für die Hafenwestseite ist die Schaffung von attraktiven, wasserbezogenen, innenstadtnahen Flächen für Dienstleistungen und nicht störendem (maritimen) Gewerbe sowie die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten.
Im Zielkonzept des Rahmenplanes werden die Sanierungsziele auf Zielsetzungen für sechs Quartiere festgelegt. Das Bahnhofsquartier, das Hospitalquartier, das Speicherquartier, das Lienauquartier und das Quartier am Hobelwerk bilden unterschiedliche Qualitäten aus und verfügen aus diesem Grund auch über unterschiedliche übergeordnete Zielsetzungen. Über diese Quartiere hinaus gibt es Zielkomponenten für die Hafenspange, die den westlichen und östlichen Uferbereich sowie die Hafenquerungen einbezieht. Aufbau des Rahmenplanes
Der Rahmenplan gliedert sich in mehrere Teilpläne sowie einen Erläuterungsbericht auf. Die Teilpläne werden als Konzepte bezeichnet. Es gibt ein Zielkonzept, ein städtebauliches Konzept, ein Freiraumkonzept, ein Nutzungskonzept, ein Gestaltungskonzept sowie ein Durchführungskonzept bzw. Durchführungsplan. Der Durchführungsplan ist im Erläuterungsbericht enthalten. Bestandteil der Durchführungsplanung ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Diese stellt alle Einnahmen und Ausgaben gegenüber und konkretisiert die KoFi der VU aus dem Jahr 2014.
Weiterer Entwicklungsprozess
Nach Beschluss des Rahmenplanes und seiner Anerkennung durch die Fördergeldgeberin als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln wird die bisher bereits begonnene Bauleitplanung fortgesetzt. Es sollen mindestens zwei Bebauungspläne aufgestellt werden, die das notwendige Baurecht schaffen. Für Grundstücke, die durch private Dritte entwickelt werden, werden städtebauliche Verträge abgestimmt und zur Beschlussfassung vorbereitet. Für Grundstücke, die sich in städtischer Hand befinden, soll ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt werden, um eine qualitativ hochwertige Bebauung und Nutzung gemäß den Zielvorgaben des Rahmenplanes sicherstellen zu können. Für die geplanten städtischen Einzelmaßnahmen, z.B. die Herstellung der Freianlagen an der Hafenwestseite und für das Bahnhofsumfeld, wird die vorbereitende Planung beauftragt und ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss werden die jeweiligen Einzelmaßnahmen als Förderantrag der Fördergeldgeberin vorgelegt. Nach Vorliegen des Förderbescheides kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden.
Beschlussvorschlag:1. Der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ wird als grundsätzlicher städtebaulicher Entwicklungsrahmen beschlossen und ist i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zukünftig zu berücksichtigen.
2. Sollten durch die Fördergeldgeberin (MILI) nach Beschluss des Rahmenplanes redaktionelle oder förderrechtlich relevante Änderungen und Ergänzungen gefordert werden, wird die Verwaltung beauftragt, diese in den Rahmenplan einzufügen und dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss darüber zu berichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung im Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ entsprechend des Rahmenplanes voranzutreiben und die jeweiligen Einzelmaßnahmen – soweit dies erforderlich ist – zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Erläuterungsbericht - Zielkonzept - Städtebauliches Konzept - Freiraumkonzept - Verkehrskonzept - Nutzungskonzept Erdgeschosse - Nutzungskonzept Regelgeschosse - Gestaltungskonzept
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