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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgervorstehers,
hier: Feierlichkeiten vom 26.07.2019 bis 03.08.2019 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 4.1 |
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Kampagne STADTRADELN 2019 |
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Ö 4.2 |
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Toiletten im Mehrzweckgebäude am Markt |
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Ö 4.3 |
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Seebrückenteilsanierungen |
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Ö 5 |
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Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2019 |
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SI/1509/19 |
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Ö 6 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 16.05.2019 |
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SI/1509/19 |
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Ö 7 |
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Fraktionsantrag B'90/GRÜNE: Ausrufung Klimanotstand (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Fraktion Herr Dr. Böckenhauer) |
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VO/2241/19 |
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Ö 8 |
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Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2242/19 |
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Ö 9 |
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1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle) |
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VO/2233/19 |
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Ö 10 |
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Beschluss über die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Hafenwestseite (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2223/19 |
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Ö 11 |
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Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2224/19 |
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Ö 12 |
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32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Einstellung der Verfahren (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2202/19 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2219/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. |
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23.05.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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27.06.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 14 |
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Anfragen und Verschiedenes,
hier: Sitzbänke in der Brückstraße und Wasserspiel auf dem Markt |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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