Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers, hier: Feierlichkeiten vom 26.07.2019 bis 03.08.2019      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Kampagne STADTRADELN 2019      
Ö 4.2  
Toiletten im Mehrzweckgebäude am Markt      
Ö 4.3  
Seebrückenteilsanierungen      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2019  
SI/1509/19  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 16.05.2019  
SI/1509/19  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Fraktionsantrag B'90/GRÜNE: Ausrufung Klimanotstand (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Fraktion Herr Dr. Böckenhauer)  
Enthält Anlagen
VO/2241/19  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Einführung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2242/19  
Ö 9  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/2233/19  
Ö 10  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Beschluss über die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Hafenwestseite (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/2223/19  
Ö 11  
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Neustadt in Holstein zur Umsetzung der 3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2224/19  
Ö 12  
32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Einstellung der Verfahren (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
VO/2202/19  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2219/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. 

   
    23.05.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    27.06.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes, hier: Sitzbänke in der Brückstraße und Wasserspiel auf dem Markt      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)