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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Beschluss über die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Hafenwestseite  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2223/19 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Beschluss über die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Hafenwestseite
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1796/17
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Albers bezeichnet die Entwicklung der Hafenwestseite als gutes Beispiel für die Konsenskultur in der Stadtverordnetenversammlung. Das Ergebnis des seinerzeitigen Design-Thinking-Prozesses sei bis auf kleine Ausnahmen in den Rahmenplan eingeflossen. Die Impulswirkung könne mit dem Entwicklungsbeginn der Hamburger Hafen-City verglichen werden. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Weber hebt die geringfügigen Abweichungen vom Wettbewerbsergebnis als positiv hervor und nennt beispielhaft den Einsatz von Gelenkbussen als Verbesserung, die aus Gesprächen der Verwaltung mit den Anliegern resultieren. Der vorgelegte Rahmenplan erreiche seine Ziele und sei wichtig, so dass auch die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen werde. Die Formulierung aus der Vorlage „Meilenstein für die Entwicklung der Hafenwestseite“ aufgreifend, führt Herr Weber zu der Entwicklung der Hafenwestseite über die vergangenen Jahrhunderte aus. Bereits zur Stadtgründung sei der Hafen ein Grundbestandteil der Stadt gewesen und 1344 das Hospital auf der Hafenwestseite eingerichtet. Im Verlauf der folgenden Jahrhunderte, auch unter dänischer Herrschaft im 17. Jahrhundert, seien die Werften ein großer Faktor der städtischen Entwicklung und für ganz Nordeuropa wichtig gewesen. Hervorheben müsse man ebenso die Errichtung der Glücksklee-Milchfabrik 1926 wie auch 1936 der Einrichtungen der Marine. Noch nach Ende des zweiten Weltkrieges sei die Hafenwestseite mit zahlreichen Kuttern belebt gewesen und die Fischerei habe für einen Bevölkerungszuwachs gesorgt. Der Rahmenplan setze diese Entwicklung unter aktuellen Anforderungen fort. Die für die Getreideverschiffung errichteten Gebäude seien im Rahmenplan nunmehr unter dem Motto „Leben und Arbeiten am Hafen“ gesellschaftlichen Neuerungen unterworfen.

Bürgervorsteher Sela verweist Herrn Weber während seines Redebeitrages zweimal zur Sache.

 

 

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Beschluss:  

1. Der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ wird als grundsätzlicher städtebaulicher Entwicklungsrahmen beschlossen und ist i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zukünftig zu berücksichtigen.

 

2. Sollten durch die Fördergeldgeberin (MILI) nach Beschluss des Rahmenplanes redaktionelle oder förderrechtlich relevante Änderungen und Ergänzungen gefordert werden, wird die Verwaltung beauftragt, diese in den Rahmenplan einzufügen und dem  Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss darüber zu berichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung im Sanierungsgebiet „Hafenwestseite“ entsprechend des Rahmenplanes voranzutreiben und die jeweiligen Einzelmaßnahmen – soweit dies erforderlich ist – zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Frau Giszas sowie die Herren Kraatz und Dr. Böckenhauer sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

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