Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) in der vorliegenden Form und Fassung zu und bittet die Verwaltung, mit diesem Vorentwurf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Landesplanungsbehörde gem. § 16 LaPlaG
durchzuführen.
25.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) in der vorliegenden Form und Fassung mit den im Ausschuss vorgetragenen Anregungen zu und bittet die Verwaltung, mit diesem Vorentwurf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Landesplanungsbehörde gem. § 16 LaPlaG
durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0
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30.01.2018 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 7 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) in der vorliegenden Form und Fassung mit den im Bau- und Planungsausschuss vorgetragenen Anregungen zu und bittet die Verwaltung, mit diesem Vorentwurf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Landesplanungsbehörde gem. § 16 LaPlaG