Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.
13.02.2018 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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20.02.2018 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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22.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.