Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1906/18  

 
 
Betreff: Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
13.02.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Sitzung des AfgA am 14.11.17 sprach die Schulleiterin, Frau Grave, den Wunsch zur Einrichtung einer OGS in der Grundschule an. Für eine Einrichtung in 2019 sei ein Antrag bis Ende März diesen Jahres durch den Schulträger erforderlich. Die Einrichtung einer OGS wurde unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Es bestand Einigkeit darüber, dieses Thema näher zu betrachten. Eine Antragstellung wurde nicht vereinbart.

 

Mit beigefügtem Schreiben vom 11.12.17 beantragt die Grundschule die Einrichtung einer OGS. Die Schule bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Schulkonferenz vom 28.11.17. Beigefügt sind zudem konzeptionelle Vorüberlegungen für eine OGS.

 

Die Verwaltung führt zu dem Antrag der Schule Folgendes aus:

 

Über die Einrichtung einer OGS entscheidet gem. § 6 des Schulgesetzes der Schulträger. Für das darauffolgende Schuljahr ist bis zum 31.3. ein formloser Antrag an das Ministerium zu richten. Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen. Das folgende Schuljahr beginnt nach den Sommerferien. Eine vernünftige Umsetzung unter Berücksichtigung aller Belange erfordert einen zeitlichen Vorlauf von ca. einem Jahr. Das bedeutet, dass für eine Einführung nach den Sommerferien 2019 ein Antrag im März 2019 vollkommen ausreichend ist.

 

Im Kern der Diskussion steht die Sicherstellung und Weiterentwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler. Auf Bundes- und Landesebene wird die Einrichtung nachschulischer Betreuungs- und Bildungsangebote forciert, auch ein Rechtsanspruch ist im Gespräch. Neustadt ist frühzeitig einen anderen Weg gegangen und verfügt daher über eine Vielzahl unterschiedlicher Betreuungs- und Bildungsangebote.

 

Dies sind:

 

-          Städtischer Hort    30 Plätze

-          Hort des Kinderschutzbundes 15 Plätze

-          „Die Betreute e.V.“   80 Plätze

-          Hausaufgaben-Mittagsbetreuung 88 Kinder

-          Teilnahme am Mittagessen  12 Kinder

              225 Kinder

 

Von den ca. 500 Kindern der Grundschule befinden sich damit bereits jetzt 45 % in einem Betreuungsangebot. Die durchschnittliche Belegung der OGS im Lande liegt zwischen 30 und 40%.

 

Vor der Einführung einer OGS stellt sich die Frage, inwiefern diese den bestehenden Betreuungsangeboten gegenüber qualitativ und quantitativ überlegen ist bzw. ob und weshalb ein Bedarf für eine OGS gegeben ist. Die Grundschule hat Ende Januar eine Umfrage zu den bestehenden Betreuungsangeboten und den Wünschen an eine potentielle OGS gestartet. Wenngleich diese Umfrage als Entscheidungshilfe zeitlich vor dem Beschluss der Schulkonferenz besser platziert worden wäre, wird ihre Auswertung hoffentlich zur Beantwortung der Frage beitragen.

 

Vergangenes Jahr gab es in der Stadt eine umfangreiche Debatte über die Notwendigkeit zusätzlicher Hortplätze. Hierauf wurde mit einer Ausweitung der Angebote zur Ferienbetreuung reagiert. Die Angebote wurden gut angenommen. Aktuell meldet der städtische Hort freie Plätze. Eine Warteliste gibt es nicht. „Die Betreute“ hat für das laufende Schuljahr ebenfalls keine Warteliste. Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 bestehen derzeit ca. 20 Anmeldungen mehr, als Plätze vorhanden sind. Dies ist vergleichbar mit dem laufenden Jahr, in dem sich die Situation bis Herbst geklärt hatte.

 

Sollte ein zusätzlicher Bedarf festgestellt werden, ist eine Anpassung vorhandener Angebote grundsätzlich näherliegend als der Aufbau einer vollständig neuen Struktur. So hat „Die Betreute“ bereits angeboten, gegen entsprechende Kostenerstattung noch bis zu 40 zusätzliche Plätze anzubieten. Andererseits hat eine Zusammenfassung mehrerer Angebote unbestreitbare Vorteile. Die Einführung einer OGS hätte unabhängig von einer Zusammenfassung zwangsläufig Auswirkungen auf die anderen Angebote, z.B. im Hinblick auf die Teilnehmerzahlen und die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Betroffen ist in erster Linie „Die Betreute“. Aufgrund der angestrebten Betreuungszeiten wäre aber auch die Notwendigkeit der beiden Horte zu hinterfragen. Die Erweiterung der Betreuungslandschaft um ein zusätzliches Angebot ist dagegen nicht sinnvoll. Eine Umstrukturierung der Betreuungslandschaft wäre zu überlegen, wenn dadurch ein „Mehrwert“ oder eine Kosteneinsparung entstünde.

 

Für die praktische Gestaltung einer OGS gibt es viele Beispiele. Dennoch ist umfassende Vorarbeit zu leisten, die mit der Konzepterstellung beginnt. Die konzeptionellen Vorüberlegungen sind weder abgestimmt noch konkret genug. Im Punkt Mittagsverpflegung vertreten Schulleitung und Schulträger schon lange kontroverse Ansichten. Zu klären wäre als nächstes die Frage der Trägerschaft. Wenn die Stadt die OGS in Eigenregie führen wollte, ginge dies nicht ohne zusätzliches Personal. Neben dem pädagogischen Personal würden für die anfallenden Abrechnungen und Beitragserhebungen 20-30 Wochenstunden benötigt werden. Personal für die Zeit nach Schulschluss bis 17.00 Uhr zu gewinnen, ist ausgesprochen schwierig. Von der Einrichtung eines Frühdienstes ganz zu schweigen. Soll ein anderer Träger die OGS führen? Dann müssen Kriterien definiert, Leistungen ausgeschrieben und Verträge geschlossen werden. Welche Beitragsstruktur soll die Einrichtung erhalten? Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit zur Betreuten, den Horten, Krippen und Kitas müsste eine vergleichbare Gebührenstruktur und Satzung entwickelt werden. Soll es zusätzlich zur OGS eine Ferienbetreuung geben? Was geschieht mit den bestehenden Angeboten? Inwiefern und wann werden sich die Kinderzahlen durch die Erschließung des nördlichen Lübschen Mühlenbergs entwickeln? Kommt der Rechtsanspruch und wie wird er aussehen? Werden sich dann die Förderungen verändern? Die OGS ist ein schulisches Angebot, für das die Schülerbeförderung auch in die umliegenden Dörfer sichergestellt werden muss - ist das bis 17.00 Uhr möglich?

 

In der vergangenen Sitzung fiel die Aussage, dass die Stadt Fördermittel nicht abrufen würde, weil sie (in der Grundschule) keine OGS hätte. Die Förderung richtet sich nach der „Richtlinie Ganztag und Betreuung“ des Landes. Förderfähig sind sowohl Ganztags- als auch Betreuungsangebote. Der Förderhöchstbetrag für die OGS beträgt 45.000 € jährlich, für Betreuungsangebote liegt er bei 11.000 €. Für die Betreuung von 80 Kindern zahlt die Stadt der „Betreuten“ einen Zuschuss von gerade einmal 20.000 € jährlich. Das für die Eltern kostenlose HaMi-Angebot finanziert die Stadt mit rund 40.000 € jährlich (drei Tage je 90 min). Hinzu kommen Zuschüsse für das Mittagessen.

 

Eine OGS bis 17.00 Uhr wird sehr viel teurer. Während sich die HaMi für 88 Kinder noch mit acht geringfügig beschäftigten Mitarbeitern darstellen lässt, wird dies bei täglich 4 Stunden zuzüglich Frühdienst für mehrere hundert Kinder nicht mehr der Fall sein. Es mag zwar in Einzelfällen gelingen, Vereinsangebote einzubinden oder geringfügig Beschäftigte einzusetzen, als Konzept für 250 und mehr Teilnehmer ist dies jedoch nicht tragfähig. Da es sich um eine Grundschule handelt, ist eine Verlässlichkeit unabdingbar. Sie kann nur durch fest angestelltes Personal sichergestellt werden.

 

Konkrete Berechnungen sind zum derzeitigen Stand nicht möglich. Beispielhaft sei auf die OGS der Stadt Eutin verwiesen. Für 255 von 650 Schülern zahlt die Stadt ein Defizit von rund 195.000 € bei einem Elternbeitrag von 75 € - 125 € zuzügl. Essen.

In Scharbeutz nehmen 97 von 178 Schülern teil. Der kommunale Zuschuss beträgt 76.000 €, bei einem Elternbeitrag von 35 € - 97 € zuzügl. Essen.

 

Dieser kurze Abriss vermittelt einen Eindruck von der Komplexität des Themas. Die Verwaltung kommt daher zu dem Ergebnis, dass es für eine Antragstellung in 2018 schlichtweg zu früh ist.

Es wird vorgeschlagen, das Umfrageergebnis der Schule abzuwarten und sich dann erneut mit dem Thema zu befassen.

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund der umfangreichen Betreuungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler besteht kein akuter Handlungsbedarf für die Einführung einer OGS. Von einer Antragstellung an das Bildungsministerium wird in 2018 abgesehen. Sofern die Umfrage der Schule relevante Lücken in der Versorgung der Kinder aufzeigt, ist zu prüfen, ob sie durch Anpassung der bestehenden Angebote ausgeglichen werden können. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss in der nächsten Sitzung zu unterrichten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

   noch nicht absehbar

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein: x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Antrag der Grundschule vom 11.12.17

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag OGS Grundschule 11.12.17 (265 KB)