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Auszug - Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1906/18 Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Frau Spiegel leitet in den TOP ein, der durch Frau Grave ergänzt wird.

Sie teilt das Ergebnis der Elternbefragung mit, bei der u.a. 81,6 % der Befragten (164 Stimmen) Interesse an einer Betreuung zeigten, 62 % hiervon sogar an einer 5-Tage-Betreuung. Sie lobt die Arbeit der „Betreuten“ und verliest einige Mitteilungen der Eltern, die ganz unterschiedliche Gründe für ihren Bedarf an Betreuung nennen. Frau Grave zeigt diverse Gründe für die Umsetzung einer OGS auf und plädiert für eine Antragstellung bis 31.03.2018.

 

Auf die Frage von Herrn Greve, ob „Die Betreute“ sich mit einem weiteren Partner die OGS-Betreuung vorstellen könne, entgegnet Frau Fimmel, dass sie eine Umsetzung als sehr schwierig empfinde, man jedoch durch einen regen Austausch eine Lösung finden könne.

 

Es folgt eine angeregte Diskussion, bei der sowohl Fragen seitens der Anwesenden durch Frau Grave als auch durch die Verwaltung beantwortet werden.

Unter anderem weist Herr Schumacher darauf hin, dass durch eine denkbare Übernahme der Betreuung durch das Kinder-und Jugendnetzwerk deren Fördermittel wegfallen würden.

Herr Holtfester spricht sich grundsätzlich für die Umsetzung einer OGS aus, jedoch müsse dies „step by step“ geschehen.

Herr Raloff erläutert die Vorlage und ergänzt diese. Er weist auf noch ungeklärte Fragen hin und hinterfragt den Mehrwert einer OGS im Vergleich zu bereits vorhandenen Betreuungsangeboten.

Herr Henkel bietet die Unterstützung des Sportrings an und bittet um Einbindung in künftige Gespräche.

Frau von Levetzow stellt zusammenfassend fest, dass ein Bedürfnis nach einer verlässlichen Betreuung vorhanden sei. Es sei nun zu klären, wie der Übergang zwischen einem derzeit funktionierenden System und einer OGS gestaltet werden könne. Zudem weist sie darauf hin, dass nicht-vorhandene Betreuungsplätze oftmals zwangsläufig zu einer Änderung der Arbeitszeit eines Elternteils führen.

Sowohl Herr Fenner als auch Frau Dr. Batscheider unterstreichen und weisen in aller Deutlich-keit darauf hin, dass die Verwaltung eine OGS nicht ablehne, man jedoch alle Faktoren bei die-sem komplexen Thema berücksichtigen müsse. So müsse z.B. – so die Bürgermeisterin – erst einmal die grundsätzliche Frage geklärt sein, wer eigentlich Träger einer OGS sein solle. Hier müsse Verwaltung und Selbstverwaltung noch jede Menge Arbeit leisten, damit eine Umstellung zu einem Betreuungsangebot führe, das besser sei als das bestehende.

 

Herr Fenner verliest einen Auszug der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung). Darin heißt es unter Punkt 2.2 Antragstellung und Genehmigung […] Der Schulträger beantragt die Genehmigung zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule formlos beim für Bildung zuständigen Ministerium jeweils bis zum 31. März für das darauf folgende Schuljahr. Die Unterlagen nach Ziffer 2.1 g bis j sind beizufügen. [...]

g) Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule und stimmt dieses mit dem Schulträger und gegebenenfalls mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebots beauftragt

wird [...], ab.

h) In dem Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art und Umfang der Angebote, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen.

i) Die Schulkonferenz beschließt das pädagogische Konzept, das in das Schulprogramm aufzunehmen ist.

j) Die jeweils zuständige Schulaufsicht und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stimmen dem Konzept schriftlich zu.

 

Herr Schumacher erwähnt ein Interessenbekundungsverfahren, welches man beim Land S-H versuchen könne zu beantragen, ohne die geforderten umfassenden Unterlagen gleich beizufü-gen.

 

Herr Henkel schlägt die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, die ein Konzept für die Antragstellung 2019 erarbeiten könne.  

 

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Herr Albers beantragt die Abstimmung über nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag (Herr Albers):  

Die Voraussetzungen für eine Antragstellung 2019 sollen bis Februar 2019 geschaffen sein. Der weitere Prozess soll zusammen mit allen beteiligten Anbietern der Ganztagsbetreuung und unter Abwägung aller finanziellen und personellen Auswirkungen ergebnisoffen fortgeführt werden.

 

Über diesen Beschlussvorschlag lässt die Vorsitzende abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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