1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr.92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post
-Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
19.09.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr.92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post
-Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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11.10.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr.92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post
-Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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02.11.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Für das Gebiet „Waschgrabenallee - Post“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr.92 im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-städtebauliche Neuordnung der baulichen Situation an der Waschgrabenallee im Bereich der Post
-Regelung der Zulässigkeit von Wohnnutzung und sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.