Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der barrierefreien Umgestaltung der Reiferstraße und der Grabenstraße im Rahmen der Städtebauförderung sollen u. a. die Gehwege verbreitert werden. Aufgrund des schmalen Altstadtgrundrisses wird so der Verkehrsraum bestmöglich ausgenutzt. Dazu sollen die Gehwege, wie bereits auch schon teilweise vorhanden, bis an die Gebäude ausgeführt werden. Die Widmung der Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ist eine Voraussetzung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten für die anteilige Städtebauförderung und somit für die Durchführung der Maßnahme. Die in der Anlage markierten Flächen befinden sich nicht in städtischem Eigentum. Die erforderliche Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung liegt vor. Entsprechend der Verkehrsbedeutung sind diese Teilflächen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen (siehe anliegende Widmungsverfügung). Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilflächen Reiferstraße und Grabenstraße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Reiferstraße, Grabenstraße Widmungsverfügung Reiferstraße, Grabenstraße
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