Beschluss:
In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde ist ein zeitlich begrenzter Verkehrsversuch mit folgenden Randbedingungen durchzuführen:
- Die Tempo-50-Regelung in der Innenstadt ist beizubehalten.
- Die Lichtsignalanlage Am Markt/Brückstraße ist abzuschalten.
- Es ist eine Verkehrszählung durchzuführen.
- Fußgängerüberwege sollen erhalten bleiben.
5. Eine Querungshilfe Am Markt/Brückstraße soll geprüft werden.