Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1322/15  

 
 
Betreff: Verkehrsregelung in der Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Hamer
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Entscheidung
19.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   

Auf Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 16

Sachverhalt:

Auf Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 16.9.2014 hat am 29.4.2015 ein Workshop zur Verkehrsführung in der Innenstadt stattgefunden. Zur Vorbereitung des Workshops wurden die Teilnehmer um Ihre Einschätzung der bisherigen Situation und um Verbesserungsvorschläge gebeten. Die eingegangenen Rückmeldungen sowie ein Kurzprotokoll des Workshops sind als Anlagen beigefügt.

 

Zu Beginn des Workshops wurde ein grober Abriss der bisherigen Entwicklung dargestellt:

 

-          1988 Städtebaulicher Rahmenplan

-          1997 umfangreiche Diskussionen und Beschluss des „Verkehrskonzeptes Innenstadt“ und der „Grundsätze zur weiteren Verkehrsplanung im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein"

-          2002 Brückstraße wird umgebaut und „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“

-          30.10.12 Beratung im UVA nach Umbau der Waschgrabenstraße. Diskussion über teilweise oder vollständige Umwandlung der Innenstadt in eine Zone 20. Dies hätte den Fortfall der Ampel und der Zebrastreifen zur Folge gehabt. Nach damaligem Beschluss sollten die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen (aufgrund der äußeren Bedingungen faktisch 30 km/h) erhalten bleiben und die Beschilderung verbessert werden. Die Ampel wurde für verzichtbar gehalten, die FGÜ sollten erhalten bleiben.

-          11.2.2013 Antrag an Kreis zur Einrichtung einer Zone 30 im Innenstadtbereich unter Wegfall der Ampelanlage und Erhalt der FGÜ aus Bestandsschutz.

-          7.3.2013 Antwort der Straßenverkehrsbehörde Kreis OH: Der Bestandsschutz gelte nur für FGÜ in bestehenden Tempo 30 Zonen, was hier nicht der Fall sei. Eine Zone 30 für den Innenstadtbereich unter Erhalt der FGÜ könne somit nicht genehmigt werden.

 

Ein Schwerpunkt der Rückmeldungen zum Workshop bezog sich auf die Notwendigkeit der Ampelanlage an der Kreuzung Am Markt/ Brückstraße/ Königsstraße. Der Erhalt der FGÜ wurde ebenso wie die bestehende Vorfahrtsregelung für erforderlich erachtet. Die Einrichtung einer Zone 30 bzw. eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Zone 20) unter Fortfall der FGÜ und obligatorischer rechts- vor links Regelung wurden daher nicht weiter beraten.

 

Die vorhandene Ampelanlage stammt aus dem Jahre 1990. Die Waschgrabenallee wurde erst später ausgebaut und die L309 führte noch dreispurig durch die Innenstadt. Die Ampelquerung über die Brückstraße entfiel mit deren Rückbau und Umwandlung in eine Zone 20.

 

Es wurde mehrfach die Ansicht vertreten, dass die Ampelanlage nicht mehr benötigt würde, sie sei eher Ursache für den innerörtlichen Rückstau sowie unnötiger Wartezeiten für Autofahrer und Fußgänger. Gleichwohl sei eine Querungshilfe für Fußgänger vom Markt zur Brückstraße sinnvoll. Es bestand dahingehend Einvernehmen, im Ausschuss die probeweise Abschaltung der Ampelanlage im Rahmen eines Verkehrsversuchs zu diskutieren. Für diesen Verkehrsversuch sprachen sich auch der anwesende Leiter des Polizeireviers Neustadt i.H. sowie der Verkehrsplaner Herr Rothfuchs aus..

Der Ausschuss wird um Beratung gebeten

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss wird um Beratung gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Lageplan

Anlage/n:

Lageplan

Kurzprotokoll des Workshops

Anregungen zum Workshop

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verkehrszeichenplan Innenstadt (1264 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kurzprotokoll (74 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anregungen zum Workshop (132 KB)