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Auszug - Verkehrsregelung in der Innenstadt  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1322/15 Verkehrsregelung in der Innenstadt
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Stellv. Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Hamer
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Herr Raloff erläutert anhand der Vorlage die Ergebnisse des Workshops zur Verkehrsrege-lung in der Innenstadt sowie die von den beteiligten geäußerten Rückmeldungen

Herr Raloff erläutert anhand der Vorlage die Ergebnisse des Workshops zur Verkehrsregelung in der Innenstadt sowie die von den Beteiligten geäußerten Rückmeldungen.

Kernfrage des Workshops war, ob ein zwingender Bedarf für den Erhalt der Ampel Markt/Brückstraße besteht. Diese Lichtsignalanlage ist seit 1990 in Betrieb. Der Straßenverlauf zwischen Marktplatz und Kirche ist nach wie vor als Landesstraße eingestuft. Ein weiteres Ergebnis des Runden Tisches war der Erhalt der Fußgängerüberwege.  Bezüglich der Ampelanlage war das Meinungsbild indifferent.  Einige Beteiligte sagten, die Lichtsignalanlage könne abgebaut werden, andere wollten sie unbedingt behalten.

 

Herr Albers führt aus, dass für eine Entscheidungsfindung ausreichende Evaluierungskriterien fehlen.

 

Herr Holtfester berichtet, dass der Verkehrsplaner Herr Rotfuchs die Verkehrssituation als eigentlich in Ordnung bezeichnet hat. Letztlich habe er empfohlen, die Ampelanlage versuchsweise abzuhängen, dies aber nur mit Zustimmung der Verkehrsbehörde.

 

In diesem Zusammenhang berichtet Herr Struck, dass auch von erwachsenen Fußgängern die Rotphase teilweise ignoriert werde.

 

Herr Weber möchte wissen, welche Berechtigung ein Zebrasteifen für den Nutzer gibt.

 

Herr Raloff antwortet, dass ein Zebrastreifen ein Vorrecht für Fußgänger bedeutet. Die Verkehrsaufsicht hält verschiedene Handlungsoptionen für denkbar, besteht aber auf Ermittlung von Verkehrszahlen. Dies bedeutet letztlich, dass ein zeitlich befristeter Verkehrsversuch mit der unteren Verkehrsbehörde abzustimmen ist.

 

Herr Wichelmann kann sich vorstellen, dass die Einbahnstraßenregelung am Markt umgedreht wird, um den Parksuchverkehr zu vermindern und den Innenstadtbereich zu entlasten.

 

Herr Holtfester wundert sich über den Vorschlag seines Vorredners. Bezogen auf die Verkehrssituation am Markt solle man nicht noch mal komplett von vorne anfangen. Weiterhin gelte ein Fußgängerüberweg- nur, wenn auf beiden Seiten die blauen Hinweisschilder aufgestellt sind.

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, mit der Verkehrsbehörde über den gewünschten zeitlich befristeten Verkehrsversuch zu verhandeln.

 

Herr Hamer ergänzt, dass aus seiner Sicht die Lichtsignalanlage abgebaut  werden solle, aber unter Beibehaltung des Zebrastreifens mit entsprechender beidseitiger Beschilderung.

 

Herr Kasten vertritt die Auffassung, dass Tempo 50 weiterhin gelten solle, die Ampelanlage versuchsweise abzuschalten ist und der Fußgängerüberweg vom Markt zur Bäckerei Scheel/Fleischerei erhalten bleiben solle.

 

Herr Hamer ergänzt, dass dies mit Begleitung der Verkehrsbehörde geschehen solle.

 

Herr Slawski schlägt vor, die Dauer des Verkehrsversuchs bis zum Jahresende zu befristen. Vorher müsse aber notwendigerweise eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Die vorhandene Lichtsignalanlage wurde 1989 eingerichtet, als der stadtauswärts führende Verkehr der L-309 durch die Innenstadt geführt wurde.

 

Auch Herr Holtfester spricht sich dafür aus, einen Verkehrsversuch durchzuführen, aber dabei den Bestandsschutz für die Lichtsignalanlage zu wahren.

 

Herr Albers ergänzt, dass die Verkehrszählung essentiell für die Bestandsermittlung ist.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde ist ein zeitlich begrenzter Verkehrsversuch mit folgenden Randbedingungen durchzuführen:

 

  1. Die Tempo-50-Regelung in der Innenstadt ist beizubehalten.
  2. Die Lichtsignalanlage Am Markt/Brückstraße ist abzuschalten.
  3. Es ist eine Verkehrszählung durchzuführen.
  4. Fußgängerüberwege sollen erhalten bleiben.

5.               Eine Querungshilfe Am Markt/Brückstraße soll geprüft werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:9               Ablehnung:0               Enthaltung:0