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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschriften der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015  
SI/1202/15  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen vom 05.03.2015 und 30.03.2015  
SI/1202/15  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
Umgestaltung Bauhofgelände in Zusammenhang mit dem Stadtwerkeneubau  
Enthält Anlagen
VO/1314/15  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Darstellung der planerischen Situation im 150 m Küstenschutzstreifen      
Ö 7  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1310/15  
Ö 8  
Erhalt der Bäderbahn (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1312/15  
Ö 9  
vereinfachte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1311/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

   
    07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    02.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Heckel hinterfragt die von Herrn Weber vorgetragenen Beschlussvorschläge. Seiner Meinung nach stimmen die Beschlussvorschläge der Beratungsfolge oftmals nicht mit den Beschlussvorschlägen der Ursprungsvorlage überein.

 

Herr Dr. Böckenhauer bekräftigt dies. Er fragt, wie dies zustande kommt. Einige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sprechen sich dafür aus, dass sich dies in Zukunft bessern müsse.

 

Protokollnotiz:

Die Beratungsfolge stellt den Beratungsverlauf der Vorlage mit den Beschlüssen der vorbefassten Ausschüsse dar. Der Beschluss des Ausschusses ist die Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung. Der Beratungsfolge beigefügt ist die unveränderte Ursprungsvorlage der Verwaltung.

 

 

Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1313/15  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)