Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 04.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:55 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum des Küstengymnasiums, Butzhorn
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2014  
SI/1059/14  
Ö 3     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.05.2014  
SI/1059/14  
Ö 4     Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
"Fifty-Fyfty-Projekt" an Schulen und Energieeinsparkonzept Sporthallen  
Enthält Anlagen
VO/1187/14  
Ö 6  
33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0878/13  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 85 "Einzelhandelsstandort Rettiner Weg", hier: Beschluss über weiteres Vorgehen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1145/14  
Ö 8  
Vorstellung der Brandschutzplanung für das Rathaus (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Entwurfes der Vorbereitenden Untersuchungen zum Städtebauförderungsgebiet "Altstadt/Hafenwestseite" für das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1172/14  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Städtebauförderung hier: Änderung des Untersuchungsgebietes  
Enthält Anlagen
VO/1190/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

   
    04.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan 3 (304 KB)      
   
    25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße  im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.

 

2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 11  
Grünfläche "Zum Leuchtturm" in Pelzerhaken (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1171/14  
Ö 12  
Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1175/14  
Ö 13     Anfragen und Verschiedenes