|
Bezeichnung: |
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses |
Gremium: |
Bau- und Planungsausschuss |
Datum: |
Do, 04.09.2014 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:55 - 23:10 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Konferenzraum des Küstengymnasiums, Butzhorn |
Ort: |
|
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2014 |
|
|
SI/1059/14 |
|
Ö 3 |
|
|
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.05.2014 |
|
|
SI/1059/14 |
|
Ö 4 |
|
|
Mitteilung der Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
"Fifty-Fyfty-Projekt" an Schulen und Energieeinsparkonzept Sporthallen
|
|
|
VO/1187/14 |
|
Ö 6 |
|
|
33. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg",
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski) |
|
|
VO/0878/13 |
|
Ö 7 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 85 "Einzelhandelsstandort Rettiner Weg",
hier: Beschluss über weiteres Vorgehen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
|
|
VO/1145/14 |
|
Ö 8 |
|
|
Vorstellung der Brandschutzplanung für das Rathaus (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Vorstellung des Entwurfes der Vorbereitenden Untersuchungen zum Städtebauförderungsgebiet "Altstadt/Hafenwestseite" für das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
|
|
VO/1172/14 |
|
Ö 10 |
|
|
Städtebauförderung
hier: Änderung des Untersuchungsgebietes |
|
|
VO/1190/14 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
1Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein. 2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. |
|
|
|
|
04.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss |
|
|
Ö 10 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: 1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein. 2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
|
|
Ö 14 - geändert beschlossen |
|
|
Beschluss:Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, das Gelände der Schützengilde, die Altstadt, die Schulstraße und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser, Haakengraben, Vor dem Kremper Tor bis Anfang Ziegelhof im Norden, die Straßen Rosengarten bis Anfang Kirchhofsallee, Rettiner Weg ab Schulstraße im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze das Gelände der Schützengilde, die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein. 2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
Ö 11 |
|
|
Grünfläche "Zum Leuchtturm" in Pelzerhaken (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
|
|
VO/1171/14 |
|
Ö 12 |
|
|
Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse
(Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
|
|
VO/1175/14 |
|
Ö 13 |
|
|
Anfragen und Verschiedenes |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|