Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die jetzige Rasenfläche zwischen der Wiesenstraße und dem Baugebiet „Zum Leuchtturm“ war im Bebauungsplan Nr. 62 (Ursprungsplan) als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Hier sollten in den Erdgeschossen kleine Läden sowie Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen. Im Jahre 2011 wurde diese Fläche im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 62 als Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt.
Der Ortsbeirat Pelzerhaken hat in seiner Sitzung am 12.09.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Ortsbeirat beauftragt den Bau- und Planungsausschuss und den Umwelt- und Verkehrsausschuss, eine neue Nutzung für die Fläche Zum Leuchtturm zu prüfen und ggf. eine B-Plan-Änderung herbeizuführen.“
Das Thema „Multifunktionsfläche“ wurde bereits im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes Nr. 62 in den Jahren 2010 und 2011 intensiv erörtert. Seinerzeit ist aufgrund der massiven Proteste aus der Nachbarschaft weder eine Multifunktionsfläche noch ein Parkplatz festgesetzt worden. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss sieht z.Zt. keine Notwendigkeit, eine neue Nutzung für die Fläche Zum Leuchtturm zu prüfen. Sollten neue Entwicklungen eintreten, wird der Ausschuss sich erneut damit befassen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Planzeichnung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 62 Auszug aus dem Protokoll des Ortsbeirates Pelzerhaken vom 12.09.2013 Schreiben des Ortsbeiratsvorsitzenden (Pelzerhaken) vom 28.03.2014
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