Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1145/14  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 85 "Einzelhandelsstandort Rettiner Weg",
hier: Beschluss über weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Entscheidung
15.05.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zurückgestellt   
04.09.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Bau- und Planungsausschuss Entscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.09.2012 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 85 gefasst (Geltungsbereich s. Anlage). Als Planungsziel sind die „geringfügige Erweiterung des Einzelhandelsstandortes und die Sicherung der erforderlichen Ausgleichsflächen“ angegeben.

 

Es gibt Überlegungen seitens des Eigentümers für folgende Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen:

 

Erweiterung / Ansiedlung der

Einzelhandelsunternehmen

Verkaufsfläche

vorhanden [m²]

Verkaufsfläche

geplant [m²]

famila-Markt (incl. Konzessionäre)

4.100

5.700

Discounter Aldi

800

1.200

Drogeriefachmarkt

0

800

Fachmarkt für Tiernahrung / Zubehör

0

800

Fachmarkt, Sortiment noch unbekannt

0

800

Summe

4.900

9.300

 

Um

  1. die möglichen städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen der Erweiterungen / Neuansiedlungen zu untersuchen,
  2. mögliche Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu bewerten und
  3. zu überprüfen, in wieweit die geplanten Erweiterungen des vorhandenen famila-Marktes und des Discounters Aldi sowie die geplanten Neuansiedlungen der Fachmärkte mit den Vorgaben des beschlossenen Einzelhandelskonzeptes in Einklang zu bringen sind,

wurde eine Auswirkungsanalyse bei der „Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH“ (GMA) von der Stadt Neustadt i.H. auf Kosten des Eigentümers in Auftrag gegeben (s. Anlage).

 

Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes nicht mit den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes vereinbar wäre. Außerdem würde die Summe der Verkaufsfläche an diesem Standort 9.300 m² betragen (ohne Drogeriefachmarkt 8.500 m², ohne weiteren Fachmarkt 7.700 m²). Nach dem Kongruenzgebot beträgt die für Neustadt i.H. (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums mit bis zu 30.000 EW im Mittelbereich) zulässige Verkaufsfläche jedoch nur 6.500 m². Da die Einwohnerzahl aber ganz knapp unter 30.000 EW liegt und der Tourismus dabei nicht berücksichtigt ist, scheint eine Gesamtverkaufsfläche von 8.000 m² (wie sie bei > 30.000 EW im Mittelbereich zulässig wäre) vertretbar. Um die Innenstadt als Versorgungszentrum nicht zu gefährden, ist es sinnvoll, in dieser Überschreitung keine nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente zuzulassen und den Anteil der zentrenrelevanten non-food-Artikel zu begrenzen. Das Maß der Begrenzung (in m² Verkaufsfläche oder als Prozentsatz) ist im B-Plan vorzunehmen.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Auswirkungsanalyse, des Einzelhandelskonzeptes und des Landesentwicklungsplanes wird empfohlen, im B-Plan Nr. 85 lediglich die Erweiterung des famila-Marktes und des Discounters Aldi sowie die Neuansiedlung des Fachmarktes für Tiernahrung und Zubehör oder sonstige nicht zentrenrelevante Sortimente vorzusehen, von der Ansiedlung des Drogeriefachmarktes und eines weiteren Fachmarktes Abstand zu nehmen, die Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente auf 6.500 m² und insgesamt auf 8.000 m²  zu beschränken und den Anteil der zentrenrelevanten non-food-Artikel zu begrenzen.

Für den Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg soll der Bebauungsplan Nr

Beschlussvorschlag:

Für den Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg soll der Bebauungsplan Nr. 85 in der Form weiter bearbeitet werden, dass die Erweiterung des famila-Marktes und des Discounters Aldi sowie die Neuansiedlung eines Fachmarktes für Tiernahrung und Zubehör oder sonstige nicht zentrenrelevante Sortimente ermöglicht werden. Dabei soll die Verkaufsfläche für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente nicht mehr als 6.500 m² und insgesamt nicht mehr als 8.000 m² betragen und der Anteil der zentrenrelevanten non-food-Artikel soll begrenzt werden. Die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes und eines weiteren Fachmarktes (Sortiment bisher unbekannt) soll nicht ermöglicht werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des B-Planes Nr. 85 sowie evtl. erforderliche Gutachten werden vom Investor übernommen.

 

Geltungsbereich gem

Anlage/n:

Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss

Auswirkungsanalyse (nicht öffentlich, Korrekturen und Ergänzungen gegenüber dem Entwurf sind gelb markiert)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gelt_Ber_85_a (118 KB)