Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 04.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:55 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum des Küstengymnasiums, Butzhorn
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Niederschrift der Sitzung vom 15.05.2014  
SI/1059/14  
Ö 3     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.05.2014  
SI/1059/14  
Ö 4     Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
"Fifty-Fyfty-Projekt" an Schulen und Energieeinsparkonzept Sporthallen  
Enthält Anlagen
VO/1187/14  
Ö 6  
33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Brodowski)  
Enthält Anlagen
VO/0878/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    04.09.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

   
    25.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Der vorhandene Einzelhandelsstandort soll um weitere Einzelhandelseinrichtungen erweitert werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 85 "Einzelhandelsstandort Rettiner Weg", hier: Beschluss über weiteres Vorgehen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1145/14  
Ö 8  
Vorstellung der Brandschutzplanung für das Rathaus (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Entwurfes der Vorbereitenden Untersuchungen zum Städtebauförderungsgebiet "Altstadt/Hafenwestseite" für das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1172/14  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Städtebauförderung hier: Änderung des Untersuchungsgebietes  
Enthält Anlagen
VO/1190/14  
Ö 11  
Grünfläche "Zum Leuchtturm" in Pelzerhaken (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1171/14  
Ö 12  
Erweiterung Kindertagesstätte "Schatzinsel" Schulstrasse (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1175/14  
Ö 13     Anfragen und Verschiedenes