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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Ehrung von Stadtverordneten      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 5  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2014      
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 20.02.2014      
Ö 8  
Änderung der Betriebssatzung (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/1106/14  
Ö 9  
Übersicht der im Jahr 2013 angenommenen Spenden gem. § 76 Abs. 4 GO (Bericht StvV: Bürgermeisterin Dr. Batscheider)  
VO/1108/14  
Ö 10  
Beitritt der Stadt Neustadt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"; Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)
Enthält Anlagen
VO/1124/14  
Ö 11  
Ausbau der Kinderbetreuung "Ü3" (Bericht StvV: Vors. Ausschuss für gesellsch. Angelegenheiten Frau Spiegel)
Enthält Anlagen
VO/1112/14  
Ö 12  
Erlass einer "Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen" (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
Enthält Anlagen
VO/1126/14  
Ö 13  
Brandschutz Rathaus (Bericht StvV: Vors.Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1122/14  
Ö 14  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1119/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

   
    25.03.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 2              Enthaltung: 1

   
    25.03.2014 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald dargestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 6              Ablehnung: 3              Enthaltung: 0

   
    03.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
    7eschluss:

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald entwickelt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

6. Vor dem Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der sicherstellt, dass der Wald einer Stiftung zugeführt wird und den Zugang der Öffentlichkeit auf Dauer garantiert.

 

7. Es ist weiter sicherzustellen, dass die Stadt Neustadt in Holstein von den Planungskosten freigehalten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis zu 6:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis zu 7:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber/ Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Dr. Pasenau)  
Enthält Anlagen
VO/1120/14  
Ö 16  
Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1118/14  
Ö 17  
Anfragen und Verschiedenes      
N 18     (nichtöffentlich)