Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1120/14 Bebauungsplan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Weber trägt anhand der Vorlage vor.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Herr Heckel fragt nach, von wo aus die Tiefe der Baufläche von 85 m gemessen werde.

 

Frau Weise wird das Wort erteilt:

Frau Weise erklärt, dass die Tiefe von der Grundstücksgrenze bis zum Wald im rechten Winkel gemessen werde.

 

Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet „Franck´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt::

Es soll eine Baufläche in einer Tiefe von ca. 85 m ausgewiesen werden, die übrige Fläche soll als Wald festgesetzt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Vor dem Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der sicherstellt, dass der Wald einer Stiftung zugeführt wird und den Zugang der Öffentlichkeit auf Dauer garantiert.

 

7. Es ist weiter sicherzustellen, dass die Stadt Neustadt in Holstein von den Planungskosten freigehalten wird.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1 bis 5:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis zu 6:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis zu 7:

25 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung