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Vorlage - VO/1106/14  

 
 
Betreff: Änderung der Betriebssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Grell, Sabine   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
03.04.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Aufgrund des neuen Geschäftverteilungsplans, der sich aus dem Strategieprozess entwickelt hat, gibt es die Position Leiter Netzbetrieb nicht mehr

Sachverhalt:

Aufgrund des neuen Geschäftverteilungsplans, der sich aus dem Strategieprozess entwickelt hat, gibt es die Position Leiter Netzbetrieb nicht mehr.

 

Durch die angestrebte  neue Ausrichtung der Stadtwerke Neustadt in Holstein ergibt sich eine geänderte Aufbauorganisation.

 

Wesentliche Projektziele der Strategie:

 

  • Für eine klare Ausrichtung der Stadtwerke Neustadt in Holstein sorgen,
  • die von den maßgeblichen Führungskräften und Gremien gemeinsam getragen wird,
  • die Wesentlichen Herausforderungen, Projekte und Aufgaben zu identifizieren, zu        priorisieren und zu bewerten,
  • für die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu sorgen,
  • organisatorische bzw. strukturelle Herausforderungen und Arbeitsschwerpunkte zu definieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses macht es erforderlich, die bestehende Betriebssatzung im Bereich der Vertretungsreglung der Werkleitung zu ändern.

 

Die vorgeschlagene Formulierung wurde aus der Betriebssatzung der Stadtwerke Elmshorn übernommen.

 

Die Vorlage wurde im Stadtwerkeausschuss unter der Vorlage VO/1096/14 vorberaten.

Folgende Änderung wurde aufgenommen:

 

(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Abteilungsleiter Energiewirtschaft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

7 Ja – Stimmen und 2 Enthaltungen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung  beschließt:

 

Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein:

 

§ 7 Werkleitung

 

(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Abteilungsleiter Energiewirtschaft.

 

Die Werkleiterin oder der Werkleiter ist ebenso ermächtigt, andere Betriebsangehörige mit ihrer oder seiner Vertretung zu beauftragen, soweit es sich um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine