Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Aufgrund des neuen Geschäftverteilungsplans, der sich aus dem Strategieprozess entwickelt hat, gibt es die Position Leiter Netzbetrieb nicht mehr.
Durch die angestrebte neue Ausrichtung der Stadtwerke Neustadt in Holstein ergibt sich eine geänderte Aufbauorganisation.
Wesentliche Projektziele der Strategie:
Dieses macht es erforderlich, die bestehende Betriebssatzung im Bereich der Vertretungsreglung der Werkleitung zu ändern.
Die vorgeschlagene Formulierung wurde aus der Betriebssatzung der Stadtwerke Elmshorn übernommen.
Die Vorlage wurde im Stadtwerkeausschuss unter der Vorlage VO/1096/14 vorberaten. Folgende Änderung wurde aufgenommen:
(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Abteilungsleiter Energiewirtschaft.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja – Stimmen und 2 Enthaltungen. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein:
§ 7 Werkleitung
(2) Die Vertretung der Werkleitung ist der Abteilungsleiter Energiewirtschaft.
Die Werkleiterin oder der Werkleiter ist ebenso ermächtigt, andere Betriebsangehörige mit ihrer oder seiner Vertretung zu beauftragen, soweit es sich um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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