Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:zu 1: Die SPD-Fraktion beantragt gemäß Mitteilung vom 07.01.2026 die sich aus dem Beschlussvorschlag ergebende Personalveränderung im Tourismusausschuss.
zu 2: Im Zuge der erfolgten Verzichte der Herren Dr. Böckenhauer und Heckel sowie von Frau Zimmler auf ihre Sitze in der Stadtverordnetenversammlung werden von der Fraktion B‘90/GRÜNE gemäß Mitteilung vom 13.01.2026 die aus dem Beschlussvorschlag ersichtlichen Nachbesetzungen und Änderungen der Pool-Stellvertretungen in den Ausschüssen beantragt.
zu 2d) In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023 ist Herr Halbrock-Schwabl bereits als bürgerliches Mitglied in den Stadtwerkeausschuss gewählt worden. Nach § 46 (3) Satz 6 GO scheiden als bürgerliche Ausschussmitglieder gewählte Mitglieder aus dem Ausschuss aus, wenn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden. Die Fraktion B‘90/GRÜNE schlägt hierzu mit o.g. Schreiben die erneute Wahl von Herrn Halbrock-Schwabl als Mitglied des Stadtwerkeausschusses vor.
Beschlussvorschlag:1. Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Thomas Behrens anstelle von Herrn Jonas Weide als Ausschussmitglied in den Tourismusausschuss.
2. a) Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Britta Hay als Ausschussmitglied in den Hauptausschuss.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Klaus Geffken als Auschussmitglied in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten.
c) Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Mirco Stein als Ausschussmitglied in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss.
d) Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Frederik Halbrock-Schwabl und Herrn Horst Neubauer als Ausschussmitglieder in den Stadtwerkeausschuss.
e) Die Stadtverordnetenversammlung wählt anstelle von Herrn Karl-Heinz Schumacher nunmehr Frau Katja Scherenberg als Ausschussmitglied in den Tourismusausschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||