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Vorlage - VO/3280/24  

 
 
Betreff: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1215/14-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
17.10.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 wurden die Sanierungsgebiete Altstadt“ und „Hafenwestseite“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung förmlich festgesetzt. Gemäß 142 Abs.3 Satz 3 BauGB wurder beide Sanierungsgebiete die Durchführungsfrist auf 10 Jahre festgelegt.

Allgemeines Ziel der Sanierung war die städtebauliche Entwicklung und Aufwertung der beiden Gebiete. Im Laufe der letzten 10 Jahre konnten zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, wie z. B.:

-          Neubau der Skatebahn am Gogenkrog,

-          Umbau des Spielplatzes am Binnenwasser,

-          Umbau der Reifer- und Grabenstraße,

-          Umbau der Schulstraße,

-          Umbau der Bushaltestelle Schulstraße,

-          Umbau des ZOB,

-          Aufstellung eines Einzelhandelskonzeptes,

-          Aufstellung eines Barrierefreiheitskonzeptes für die Altstadt,

-          Aufstellung einer Gestaltungssatzung für die Altstadt,

-          Aufstellung der B-Pläne 87 Teil 1 und 2 und des Rahmenplanes für die Hafenwestseite,

-          diverse Grundstücksankäufe.

Dennoch konnten nicht alle geplanten Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens realisiert werden. Insbesondere folgende Projekte sind noch offen oder in der Umsetzung:

-          Neubau des Amtes 2

-          Umgestaltung der Freiflächen Hafenwestseite

Die bereits erzielten Fortschritte zeigen, dass die Sanierungsgebiete aus Neustädter Sicht bisher ein großer Erfolg sind. Eine Verlängerung der Laufzeiten bis 2029 ist nun notwendig, um insbesondere die beiden großen begonnenen Maßnahmen Amt 2 und Hafenwestseite abschließen zu können und die angestrebten städtebaulichen Ziele weitestgehend vollständig zu erreichen.

Durch die Verlängerung der Durchführung der Sanierung entstehen keine zusätzlichen Kosten.


Beschlussvorschlag:

Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den SanierungsgebietenAltstadt und „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/1215/14   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt-Hafenwestseite"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1215/14-1   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmlichen Festlegungen der Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2797/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2888/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf II   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3280/24   Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich