Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2888/22  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben
hier: Zustimmung zum Entwurf II
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2797/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zur Kenntnis
27.10.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (offen)   

Sachverhalt:

Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 05.05.2022 über den Entwurf zum Ausbau der Straße Haakengraben wurden der Seniorenbeirat, das Kinder- und Jugendparlament und die Anliegenden beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Anliegenden wurden zwei wesentliche Kritikpunkte geäert. Zum einen wurde die Höhe der prognostizierten individuellen Ausbaubeiträge kritisiert. Zum anderen wurde durch die Anliegenden der Hausnummern 14 bis 30 der Wegfall der öffentlichen PKW-Stellplätze kritisiert.

Da für den Ausbau der Straße Haakengraben kein höherer Ausbaustandard, als bei anderen Straßen in der Altstadt bzw. am Rande der Altstadt (z.B. Reiferstraße, Grabenstraße, Ziegelhof) gewählt wurde, sind die höheren prognostizierten Ausbaubeiträge insbesondere auf die örtlichen Gegebenheiten im Zusammenspiel mit der Ausbaubeitragssatzung zurückzuführen. Zu nennen wäre hier die Situation, dass kleine Grundstücke entlang einer langgezogenen Straße herangezogen werden und dass eine sehr große angrenzende Fläche (Klosterhof) nicht herangezogen werden kann. Um hier eine finanzielle Entlastung der Anliegenden zu erwirken bestehen im Rahmen der Ausbaubeitragssatzung mehrere Handlungsmöglichkeiten. Zudem bestehen Möglichkeiten im Rahmen der Abrechnungsmodalitäten zwischen Stadt und Stadtwerke (horizontale oder vertikale Aufteilung) weitere Entlastungen zu ermöglichen.

Bezüglich des Wegfalls der öffentlichen PKW-Stellplätze wurde der Entwurf erneut überprüft. Zwei weitere Varianten wurden erstellt. Die Variante „Aufweitung“ ist in Abbildung 1 zu sehen. Hier wurde im Bereich zwischen den Straßen Rosenstraße und Klosterhof die Fahrbahn so weit wie möglich erweitert, um ein Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Allerdings kann aufgrund der geringen Straßenraumbreite (ca. 9,00 m) keine zulässige Fahrbahnbreite erreicht werden. Die verbleibende Fahrbahn wäre zu schmal. Ein Grunderwerb ist aufgrund des Stadtgrundrisses nicht möglich.

C:\Users\local_crieger\INetCache\Content.Word\haakengraben_alternative.jpg

Abbildung 1: Variante „Aufweitung“

Ein weiterer wichtiger Punkt, der gegen die Variante „Aufweitung“ spricht ist, dass kein durchgehend barrierefreier Weg ( 2,00 m) errichtet wird. Dies ist allerdings planerisches Ziel aufgrund des Barrierefreiheitskonzeptes für die Altstadt und zudem der Hauptfördergegenstand im Rahmen der Städtebauförderung. Ohne die Herstellung eines geeigneten Fußweges wäre die Förderfähigkeit der Ausbaumaßnahme nicht gegeben.

Als zweite Variante für die Errichtung eines sogenannten „Share Space“ zwischen der Rosenstraße und der Straße Klosterhof geprüft. Hier wird die Oberfläche höhengleich ausgebildet und Fahr-, Fuß- und ggf. Radwege nicht baulich voneinander getrennt (bspw. wie im Grünen Gang). Damit eine barrierefreie Oberfläche hergestellt werden könnte, müsste entweder geschnittenes und gebundenes Natursteinpflaster oder gebundene/ungebundene Pflasterklinker hochkant verlegt werden. Ungebundene Pflasterklinker hochkant wären davon die finanziell preiswerteste Ausführung. Dabei würden jedoch Mehrkosten von rund 140.000 € entstehen (gegenüber der Variante, die der Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 05.05.2022 beschlossen hat). Um keine weitere finanzielle Belastung für die Anliegenden, aber auch für die Stadt zu schaffen, sollte von dieser Variante ebenfalls abgesehen werden.

Als Ergebnis der Variantenüberprüfung empfiehlt die Verwaltung weiterhin den Ausbau gemäß der bereits beschlossenen Variante durchzuführen. Öffentliche PKW-Stellplätze sind in einer Entfernung von rund 75 m auf dem Klosterhof vorhanden. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen ist im Bereich eines eingeschränkten Halteverbotes weiterhin möglich.

Bezüglich einer finanziellen Entlastung der Anliegenden sollten verschiedene Ansätze geprüft und der Selbstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Beteiligung der Anliegenden und die Überprüfung des Entwurfs werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten der finanziellen Entlastung für die Anliegenden zu prüfen und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/1215/14   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt-Hafenwestseite"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1215/14-1   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmlichen Festlegungen der Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2797/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2888/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf II   3 Bauamt   Vorlage öffentlich