Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2983/23-1  

 
 
Betreff: Verpflichtung von Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Herr Bürgervorsteher HoltfesterAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
  Bezüglich:
VO/2983/23
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
28.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung am 22.06.2023 sind die Stadtverordneten entsprechend § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung verpflichtet und eingeführt worden, mit Ausnahme von Herrn Hans-Erwin Jaekel, der nicht anwesend war.

 

Auch hat mit Schreiben vom 28.08.2023 Herr Stadtverordneter Albert Geusen-Rühle sein Amt mit Ablauf des 25.09.2023 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber Herrn Tobias Kruschke festgestellt. Der CDU-Ortsverband hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2023 ununterbrochen angehört. Herr Kruschke hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Die Einführung der Stadtverordneten in ihretigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (246 KB)      
Stammbaum:
VO/2983/23   Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-1   Verpflichtung von Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-2   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2983/23-3   Verpflichtung einer Stadtverordneten   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich