Beschluss:
1.) Der Vertrag mit der Pächterin der Parkgolfanlage vom 30.11.2020 ist zum 31.12.2021 einvernehmlich aufzulösen.
2.) Von einer erneuten Ausschreibung zur externen Verpachtung wird abgesehen. Der Betrieb der Parkgolfanlage wird an den Eigenbetrieb Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin zurückgeführt.
Der Stellenplan 2022 ist um die Stellen Golfassistentin Parkgolf (1,0 VZÄ, befristet 15.03.-31.10.2022) und Aufsicht Parkgolf (0,62 VZÄ, befristet 15.05.-15.09.2022) entsprechend zu erweitern.
Die Aufwendungen und Erlöse sind im 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.
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