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Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2720/21 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr CremerAktenzeichen:122-742-22-Kri
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Kripke, Eddie  5 Tourismus-Service

Herr Cremer führt aus, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung die Firma Kubus die Erhöhung des Abgabensatzes je Vorteilseinheit auf 29,18 € aufgrund der vorgenommenen Kalkulation erläutert habe. Es sei nun noch die 1. Nachtragssatzung zu beraten. Der fehlende Beschluss der Vorlage wurde nachgearbeitet und lautet:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Fragen zur Nachtragssatzung bestehen nicht.

 

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) tritt zum 01.01.2022 in Kraft. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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