Die Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird ungeachtet der Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) zum 01.01.2021 nicht angepasst.
alternativ:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein durch Anwendung der jeweiligen Höchstsätze, wie sie sich aus der Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) zum 01.01.2021 ergeben werden, zur Änderung durch die Stadtverordnetenversammlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzubereiten.
und/oder:
Der mit Beschluss zur Vorlage VO/0941/13 auf 50,00 € festgesetzte monatliche Auslagenersatz für die/den Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen wird ab 01.01.2021 auf 62,00 € erhöht.