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Auszug - 2. Änderung der Hauptsatzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2542/20 2. Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-005-01-Hp
  Bezüglich:
VO/1948/18
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Herr Hopp erläutert die Vorlage und verdeutlicht, dass der erste Vorlagenblock zur Änderung der Bekanntmachungsregelungen aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe vorgenommen werden müsse und über den zweiten Block zur optionalen Änderung der Bezeichnung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Fraktionen und der Bürgervorsteher bereits mit der Vorlage VO/2479/20 informiert worden seien. Zum dritten optionalen Block Durchführung von Gremiensitzungen kommunaler Entscheidungsgremien als Videokonferenz seien Fraktionsvorsitzende und Bürgervorsteher ebenfalls vorab mit der Vorlage VO/2478/20 informiert worden. Er führt anhand einer Präsentation u.a. zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen, den aktuellen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände hinsichtlich der Einberufung, den Inhalten des jüngsten Landeserlasses zum Sitzungsdienst, der benötigten Infrastruktur im Versammlungsraum, dem möglichen Aufbau und Ablauf am Beispiel der Gemeinde Zeuthen, zu möglichen nichttechnischen Fallstricken und der gegenwärtigen Zeitschiene aus. Die Präsentation ist als Anlage dem Niederschriftsauszug des Tagesordnungspunktes digital beigefügt.

 

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass ein lokaler Anbieter heute bereits das erste Angebot zur Umsetzung der Sitzung als Videokonferenz und gleichzeitigem Livestreaming eingereicht habe und die damit ersten groben Kosten für eine vierstündige Begleitung durch einen externen Partner bekannt seien.

 

Herr Schmidt verdeutlicht, dass er eine Änderung der Bekanntmachungsform als rechtlich umzusetzende Vorgabe als unstrittig ansehe. Die Änderung der Bezeichnung Bürgervorsteher zu Stadtpräsident empfinde er u.a. als nicht passend für Neustadt in Holstein. Er würde sich für eine Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung auch als Ausdruck der Bürgernähe aussprechen wollen. Zur Änderung der Hauptsatzung für die Durchführung der Sitzungen als Videokonferenzen im Falle höherer Gewalt führt er an, dass er die Änderung als außerordentlich wünschenswert sehe und der FDP-Fraktion für den bereits dahingehend in der vergangenen Hauptausschusssitzung erfolgten Antrag danke. Dabei kritisiert er deutlichst den Vortrag der Verwaltung als einen einseitigen und negativen Ausflug, der seinesgleichen suche. Es sei ihm nicht ersichtlich, warum aktuell in anderen Kommunen, so auch beim Kreis Ostholstein am Vortage, die Änderung der jeweiligen Hauptsatzung ohne Weiteres erfolge, die Neustädter Verwaltung aber diese Form augenscheinlich auf Biegen und Brechen verhindern wolle.

 

Bürgermeister Spieckermann entgegnet, dass die Verwaltung, wie anhand der Präsentation aufgezeigt, eine Umsetzung vorbereite und nicht - wie von Herrn Schmidt interpretiert - dagegen sei. Man wolle für Notsituationen vorbereitet sein um Sitzungen durchführen zu können, habe aber Punkte angeführt, an denen auch gemeinsam und mit Dritten noch gearbeitet werden müsse. Nun sei zunächst mit der Hauptsatzungsänderung der Rahmen hierzu zu schaffen.

 

Herr Kraatz erklärt, dass auch er die Änderung der Bezeichnung Bürgervorsteher zu Stadtpräsident als nicht passend ansehe. Er danke der Verwaltung für den Vortrag zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Entscheidungsgremien als Videokonferenz, der zwar auch noch offene Punkte aufgezeigt habe, aber deswegen nicht derart als negativ zu werten sei. Angesichts des Infektionsgeschehens gehe es nun darum, die Beschlussfähigkeit der Gremien mit dieser Option sicherzustellen. Entwickele man die Umsetzung weiter, decke man also den unstrittigen Bedarf ab und könnte hieraus auch eine Vorreiterrolle im Kreis Ostholsteins einnehmen.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause von 17:01 bis 17:10 Uhr.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass die Änderung des zweiten Blockes hinsichtlich der Bezeichnung des Bürgervorstehers einerseits angesichts der wohlgefälligen Tradition und der weit geläufigen Begrifflichkeit des Bürgervorstehers zwar nicht vorgenommen werden müsse, es aber der groß aufgestellten Selbstverwaltung und der Stadt auch vor dem Hintergrund dessen, was man in jüngster Zeit erreicht habe, gut zu Gesicht stehen würde, die Rolle mit der Bezeichnung Stadtpräsident aufzuwerten. Auch könne man dieses gegenüber Kommunen und Bürgern außerhalb Schleswig-Holsteins gut vermitteln, denen wiederum die Bezeichnung Bürgervorsteher nicht geläufig sei. Die Fraktion B‘90/GRÜNE würden dahingehend zu letzterem tendieren. Bei der Präsentation der Verwaltung zu den Videokonferenzen kommunaler Gremien habe er nicht den Eindruck, dass diese eine Vermeidungsstragie verfolge, sondern eben nicht nur die positiven Punkte aufgeführt worden seien, wofür er danke. Die Selbstverwaltung müsse sich im Klaren sein, dass das Recht auf das eigene Bild nicht in Anspruch genommen werden könne und eine Gefahr der unerwünschten Verfremdung und Verwendung der Aufnahmen im Raum stehe. Da eine Zustimmung zur dahingehenden Hauptsatzungsänderung absehbar sei, würde er den Antrag stellen, den letzten Satz des § 4a Abs. 1 dahingehend zu ändern, als dass die Abstimmung des Vorsitzes bei der Einberufung neben dem Bürgermeister auch mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgen müsse, zumal dieses Vorgehen gemäß Vortrag der Verwaltung auch die Kommunalaufsicht und die kommunalen Landesverbände empfehlen würden.

 

Frau Giszas verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion sich gegen die Einführung der Bezeichnung Stadtpräsident ausspreche. Auch wenn im Vortrag der Verwaltung zur Durchführung der Sitzungen als Videokonferenz im Notfalle neben den Lösungen weitere Probleme und Kosten aufgezeigt wurden, habe sie nicht den Eindruck, dass dieses negativ behaftet gewesen sei. Auch wenn sie Videokonferenzen als anstrengend empfinde, man sich eventuellem Spott aussetze und sich die Diskussionsform ändern würde, würde sie diese Form mittragen und den von Herrn Dr. Böckenhauer eingebrachten Zusatz unterstützen.

 

Herr Kahl dankt für die Präsentation, anhand derer man sich die Ausgestaltung der Hybridkonferenz für die Gremien vorstellen könne und im Falle höherer Gewalt auch durchführen müsse. Er empfinde durchaus Unbehagen, in dieser Zeit voller Hass im Netz diesen digitalen Weg in Notfällen gehen zu müssen, auch wenn man in zehn Jahren über diese Befindlichkeiten vielleicht lächeln werde. Hinsichtlich der Bezeichnung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung führt er die unterschiedlichen Bezeichnungen seit 1869 vor Augen. Er präferiere die Bürgernähe, die mit den Begriffen Bürgervorsteher und Bürgermeister als Verbindungsansatz untereinander und zu den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden sei.

 

Herr Vowe führt ergänzend hierzu die Kosten an, die bei einem Wechsel auf die Bezeichnung Stadtpräsident für zahlreiche Änderungen anfallen würden. Zum Bereich Videokonferenzen würde er nach dem Vortrag der Stadt nunmehr ein entsprechendes Aufzeigen der Voraussetzungen und offener Punkte bei der gestrigen Kreistagssitzung vermissen und sei dankbar für die heutigen Hinweise.

Zu seiner Frage der Dauer der Speicherung einer Aufzeichnung verweist die Verwaltung auf die vorzunehmende vertragliche und technische Ausgestaltung durch die Stadt, die sowohl einen einmaligen Sofortstream als auch die Vorhaltung der Aufnahmen für einen befristeten oder unbefristeten Zeitraum ermögliche; beides habe Vor- und Nachteile.

 

Nach weiteren Fragen des Gremiums, die durch die Verwaltung direkt beantwortet werden und dem Vorbringen der Argumente für und wider dem Wechsel der Bezeichnung des Bürgervorstehers und der Durchführung von Videokonferenz der städtischen Gremien im Falle höherer Gewalt mit Wortbeiträgen der Herren Vowe, Reichert, Greve, Kraatz, Dr. Böckenhauer, Heckel und Schmidt lässt der Vorsitzende zunächst über folgende Unterpunkte abstimmen:

 

Beschluss:

§ 16 der Hauptsatzung wird hinsichtlich der Bekanntmachungsform wie in der vorliegenden Änderungssatzung vorgesehen geändert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Beschluss:

Die Art. 1 Ziffern 1, 2, 4 und 5 der vorgelegten Änderungssatzung werden umgesetzt; es erfolgt eine Änderung der Bezeichnung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung.

 

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0

 

Vor der Abstimmung zu dem vorgelegten Antrag des Herrn Dr. Böckenhauers zur Änderung des letzten Satzes des einzufügenden § 4a Abs. 1 der Hauptsatzung stellt Bürgervorsteher Sela fest, dass der Ältestenrat nach Gesetzeslage bei Unstimmigkeiten zwischen den Stadtverordneten und Bürgermeister einberufen werde. Er sei nicht befugt bei einer Einberufung des Gremienvorsitzenden mit über die Form der Sitzung zu befinden.

Es entsteht eine weitere Diskussion über die Unterscheidung der einberufenden Person und einer Abstimmung mit dem Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden oder dem Ältestenrat. Herr Greve geht nach kurzer Einlassung der Verwaltung davon aus, dass die Änderung der vorgesehenen Formulierung nicht genehmigt werden würde und schlägt, wie auch bei internationalen Konferenzwerken üblich, eine Protokollnotiz als handlungsverpflichtende Erläuterung zur Änderungssatzung vor.

 

Herr Holtfester lässt über den von Herrn Dr. Böckenhauer gestellten Antrag wie folgt abstimmen:

 

Antrag:

Art. 1 Ziff. 3 zum einzufügenden § 4a ‘Sitzungen in Fällen höherer Gewalt‘; Der letzte Satz des Absatzes 1 erhält folgende Fassung: „Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung zur Stadtverordnetenversammlung insgesamt abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Art. 1 Ziffern 1, 2, 4 und 5 werden gestrichen (keine Änderung der Bezeichnung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung)

- Art. 1 Ziff. 3 zum einzufügenden § 4a ‘Sitzungen in Fällen höherer Gewalt‘; Der letzte Satz des Absatzes 1 erhält folgende Fassung: „Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Lüftungspause von 17:58 bis 18:05 Uhr.

 

 

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Arbeitsblatt-Handout Videokonferenzen kommunaler Gremien (1185 KB)