Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Anhörungsverfahren zur Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) und Entscheidung zur Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2465/20 Anhörungsverfahren zur Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) und Entscheidung zur Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-006-00
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   

Bürgermeister Spieckermann schildert, dass die Vorlage, nachdem sie wegen bestandenem fraktionellen Beratungsbedarf von der Tagesordnung der Hauptausschusssitzung am 02.09.2020 genommen worden sei, im Nachgang erneut an die Fraktionsvorsitzenden gesandt und nun zu behandeln wäre.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass als Ergebnis der CDU-Fraktionsberatungen keine Anpassung der Satzung erfolgen solle. Dieses sei ein falsches Signal an die Wirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

 

Herr Reichert berichtet, dass die BGN-Fraktion sich auch vor dem Hintergrund der TVöD-Abschlüsse für eine Anpassung der Entschädigungen an die neuen Höchstsätze ab dem 01.07.2021 ausspreche.

 

Frau Giszas erklärt, dass die SPD-Fraktion sich aus den gleichen Gründen wie die CDU-Fraktion gegen eine Erhöhung ausspreche, aber für eine Angleichung des Auslagenersatzes der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sei.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass als Ergebnis der Diskussion der Fraktion B‘90/GRÜNE festzuhalten sei, dass eine Erhöhung nicht zum Zeitpunkt 01.01.2021 stattfinden solle, man aber nicht auf eine Angleichung an die Höchstsätze verzichten solle. Er beantragt, die Änderung durch die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung der Erhöhungen zum 01.01.2022 durch den Bürgermeister vorbereiten zu lassen.

 

Herr Reichert schließt sich für die BGN-Fraktion dem Antrag des Herrn Dr. Böckenhauer an.

 

Nach weiterer Diskussion, auch zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Entschädigungen nach Satzung und dem Grundsatzbeschluss zum Auslagenersatz der Behindertenbeauftragten, sowie den Erläuterungen der Verwaltung stellt der Vorsitzende die vorgebrachten und beantragten Punkte wie folgt einzeln zur Abstimmung:

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein durch Anwendung der jeweiligen Höchstsätze, wie sie sich aus der Änderung der Landesverordnung über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) zum 01.01.2021 ergeben werden, zur Änderung durch die Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2022 vorzubereiten.

 

2. Der mit Beschluss zur Vorlage VO/0941/13 auf 50,00 € festgesetzte monatliche Auslagenersatz für die/den Beauftrage/n für Menschen mit Behinderungen wird ab 01.01.2021 auf 62,00 € erhöht.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

zu 2: Ja-Stimmen: 6  Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1