Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Thomas Schwarz für dessen Internetpräsenz ‘ostseebad-neustadt-holstein.de‘ jederzeit widerruflich und unter dem Vorbehalt einer deutlichen und unmissverständlichen Abgrenzung zur Stadt Neustadt in Holstein als Namensträgerin und deren Internetauftritten zu.
19.02.2020 - Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Thomas Schwarz für dessen Internetpräsenz ‘ostseebad-neustadt-holstein.de‘ jederzeit widerruflich und unter dem Vorbehalt einer deutlichen und unmissverständlichen Abgrenzung zur Stadt Neustadt in Holstein als Namensträgerin und deren Internetauftritten zu.