Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Hopp erläutert die Vorlage und zeigt die aus Verwaltungssicht bereits nach erster Rücksprache mit dem Antragsteller erfüllten Voraussetzungen zur Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens und vor allem zur Duldung der Registrierung des Domainnamens durch die Stadt Neustadt in Holstein als eigentliche Namensträgerin auf.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Thomas Schwarz für dessen Internetpräsenz ‘ostseebad-neustadt-holstein.de‘ jederzeit widerruflich und unter dem Vorbehalt einer deutlichen und unmissverständlichen Abgrenzung zur Stadt Neustadt in Holstein als Namensträgerin und deren Internetauftritten zu.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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