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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 07.11.2018  
SI/1481/18  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Entwurf des Stellenplans der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2019 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/2092/18  
Ö 6  
Investitionsprogramm 2019 -2022 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2083/18  
Ö 7  
Haushaltssatzung und -plan 2019 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2082/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

37.094.700 €

 

in der Ausgabe auf

37.094.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

18.665.000 €

 

in der Ausgabe auf

18.665.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

15.775.900

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.575.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

 

   
    21.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 


Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2019 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

37.094.700 €

 

in der Ausgabe auf

37.094.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

18.665.000 €

 

in der Ausgabe auf

18.665.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

15.775.900

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.575.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die sich aus der vorgelegten Veränderungsliste und bis zur Stadtverordnetenversammlung ergebenden Änderungen sind einzuarbeiten und in der Vorlage zu erläutern.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Seite 1

Ö 8     Bericht des Bürgermeisters      
Ö 8.1  
Sachstand Widerspruchs-/Klageverfahren Zensus 2011      
Ö 8.2  
Gesprächstermin IgeL „Am Heisterbusch“      
Ö 8.3  
NDR-Berichterstattung "Markt" - Kita-Plätze im Norden schwer zu finden      
Ö 8.4  
Gesprächstermin Offene Ganztagsschule      
Ö 8.5  
Abschluss der A1-Bauarbeiten      
Ö 8.6  
Stellungnahme zur Kreisumlage      
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 10.2     (nichtöffentlich)      
N 10.3     (nichtöffentlich)      
N 10.4     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 4: Tabelle zum Berichtswesen (18 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich zu TOP 6: Tischvorlage Investitionsprogramm neu (379 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich zu TOP 7: Tischvorlage Veränderungsliste zum Entwurf HH-Plan (367 KB)